Nach dem Entscheid der Handelsgericht Wien, wonach Österreich aufgrund der Einschränkung von persönlicher Assistenz auf Schüler:innen mit körperlicher Behinderung bzw. eine bestimmte Pflegestufe andere Kinder und Jugendliche diskriminiert, wurden nun zahlreiche Rufe nach umgehender Beendigung der Diskriminierung laut. Das Bildungsministerium hat bereits Änderungen avisiert. Wie bereits am Mittwochabend bekannt wurde, stellte das Handelsgericht nach einer Verbandsklage erstinstanzlich konkret eine Diskriminierung nach dem Behindertengleichstellungsgesetz fest. So werden Assistenzen derzeit etwa nicht bei Autismus-Spektrum-Störungen genehmigt.