• 03.12.2025, 19:58:02
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Sozialausschuss debattiert anhand von Oppositionsanträgen über Entlastungsmaßnahmen für Beschäftigte und für Unternehmen

Sämtliche Anträge mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen vertagt

Wien (PK) - 

Eine breite Palette von sozialen und arbeitsrechtlichen Fragen diskutierte der Sozialausschuss heute anhand von Entschließungsanträgen der Freiheitlichen und der Grünen. Alle diese Anträge wurden mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS vertagt.

Für die Anliegen von Menschen mit Behinderung setzen sich die Grünen mit der Forderung nach einer nachhaltigen Finanzierung des Ausgleichstaxfonds und einem Recht auf die Beseitigung von Barrieren ein. Die Grünen sprechen sich außerdem für eine Unterstützung von Betrieben aus, die Beschäftigungsverbote von Schwangeren beachten müssen. Sie fordern auch ein Recht auf Stundenaufstockung für Teilzeitbeschäftigte, die regelmäßig Überstunden leisten.

Aufgrund der Teuerung spricht sich die FPÖ für Handelsrabatte bei einheimischen Grundnahrungsmitteln aus und für ein Frühwarnsystem, um drohende Engpässe bei Sozialmärkten rasch erkennen zu können. Aus Sicht der Freiheitlichen wäre es auch ein Beitrag zu mehr Kostengerechtigkeit im Sozialsystem, wenn die Sozialministerin regelmäßige Berichte über die Aufwendungen für Flüchtlinge und Vertriebene vorlegen würde. Laut den Freiheitlichen sollten zudem anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte, die Sozialleistungen erhalten, einen Kostenbeitrag zum Asylverfahren leisten. Im Bereich Arbeit fordern die Freiheitlichen eine Lohnsteuerbefreiung für Feiertagsarbeit, um Branchen wie die Gastronomie zu entlasten.

Grüne sehen Reform des Ausgleichstaxfonds als überfällig an

Die Grünen sprechen sich dafür aus, den Ausgleichstaxfonds (ATF) zu reformieren, um dessen Finanzierung langfristig zu sichern (467/A(E)). Der Fonds wird zum einen von Unternehmen gespeist, die im Verhältnis zu ihrer Größe zu wenige - oder keine - Menschen mit Behindertenstatus beschäftigen. Der Anteil der Bundeszuschüsse ist laut Grün-Abgeordnetem Ralph Schallmeiner in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Demnach mache die Ausgleichstaxe der Unternehmen nur mehr rund 50 Prozent des derzeitigen Fondsvolumens aus. Auch würden nur etwa fünf Prozent der österreichischen Betriebe aufgrund ihrer Größe und ihres Personalstands Ausgleichstaxen zahlen.

Im Ausschuss berichtete Schallmeiner, dass Projekte für Menschen mit Behinderungen aufgrund der fehlenden finanziellen Ausstattung des ATF gestrichen werden müssten. Man müsse daher gemeinsam mit den Stakeholdern eine Lösung überlegen. Seitens der Koalitionsparteien bestätigten sowohl Fiona Fiedler (NEOS) als auch Verena Nussbaum (SPÖ) die Notwendigkeit einer Lösung. Nussbaum erklärte, dass die Bundesregierung den Fonds mit einem Minus in der Höhe von 100 Mio. Ꞓ übernommen und ihn aus den allgemeinen Budgetmitteln aufgestockt habe, um seine Finanzierung für die aktuelle Legislaturperiode zu sichern. Nun stehe aber noch eine Überprüfung durch den Rechnungshof aus, begründete Nussbaum den Vertagungsantrag.

Grüne: Barrieren für Menschen mit Behinderung beseitigen

Darüber hinaus drängt der Abgeordnete der Grünen Schallmeiner auf eine Novellierung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (476/A(E)). Obwohl es das Gesetz seit fast 20 Jahren gebe und Übergangsfristen längst abgelaufen seien, seien Menschen mit Behinderungen im Alltag immer noch mit vielen physischen Barrieren konfrontiert, bemängelt er. Menschen mit Behinderungen könnten zwar einen geringfügigen Schadenersatz einklagen, hätten in der Regel aber keinen Anspruch auf die Beseitigung einer Barriere. Ausnahmen gebe es nur bei Verbandsklagen gegen große Kapitalgesellschaften. Schallmeiner fordert daher eine Gesetzesnovelle, die sicherstellen soll, dass im Falle einer gerichtlich festgestellten Diskriminierung aufgrund mangelnder Barrierefreiheit ein Anspruch auf Beseitigung der diskriminierenden Barriere unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage der beklagten Partei besteht.

Auch für diesen Antrag der Grünen zeigten Fiona Fiedler (NEOS) und Verena Nussbaum (SPÖ) großes Verständnis. Beide Abgeordneten verwiesen, wie Heike Eder (ÖVP) jedoch auf kommende Maßnahmen der Bundesregierung. Diese würden noch Zeit brauchen, begründete Eder ihren Vertagungsantrag. Christian Ragger (FPÖ) regte an, bezüglich der Barrierefreiheit bei den Bauordnungen der Länder anzusetzen.

FPÖ: Handelsrabatte für einheimische Grundnahrungsmittel

Die FPÖ nimmt Berichte des Wifo und der Arbeiterkammer über die anhaltende Teuerung in Österreich zum Anlass, um die Entwicklung eines bundesweiten "Warenkorbs" für österreichische Grundnahrungsmittel zu fordern (610/A(E)). Die Unternehmen sollten angeregt werden, jeweils für ein heimisches Produkt "nach eigener Wahl" aus Produktgruppen wie Brot, Milch, Eier, Nudeln, Mehl, Obst, Gemüse, Fisch und Fleisch auf zwei Drittel der sonst in diesen Kategorien üblichen Handelsaufschläge zu verzichten. Damit würde man nicht nur die Konsumentinnen und Konsumenten entlasten, sondern auch die heimische Landwirtschaft und Produktion stärken, führte Peter Wurm im Ausschuss aus.

SPÖ-Abgeordneter Reinhold Binder gab zu bedenken, dass das von Wurm angesprochene Thema der Lebensmittelpreise einen umfassenderen Ansatz brauche. Norbert Sieber (ÖVP) sagte, zweifellos sei für viele Menschen die Teuerung von Lebensmitteln ein Problem und müsse ernst genommen werden. Der Ansatz, den die FPÖ vorschlage, würde aber keine merkliche Preisreduktion bringen. Auch sei fraglich, ob der Handel zu einem Verzicht bereit sei. Um die Frage sondieren zu können, spreche er sich für die Vertagung des Antrags aus.

FPÖ will Frühwarnmechanismus für Sozialmärkte

FPÖ-Abgeordnetem Wurm ist überdies die Einführung eines "Monitoring- und Frühwarnsystems" für Sozialmärkte ein Anliegen (617/A(E)). Dadurch sollen Versorgungsengpässe frühzeitig erkannt werden, um eine Grundversorgung für armutsgefährdete Gruppen sicherzustellen. In Sozialmärkten seien immer häufiger Engpässe - etwa bei Butter, Nudeln und Reis - zu verzeichne, begründete Wurm den Antrag. Gleichzeitig seien immer mehr Menschen auf günstige Waren angewiesen.

SPÖ-Abgeordnete Verena Nussbaum (SPÖ) wies darauf hin, dass die Förderung der Sozialmärkte auf Landesebene erfolge. Die Frage sei bereits Teil der geplanten Novellierung der Sozialhilfe, weshalb die Vertagung des Antrags gerechtfertigt sei.

FPÖ fordert Berichte über Kosten für Flüchtlinge und Vertriebene und Einbehaltung von Kostenbeiträgen

In zwei weiteren Entschließungsanträgen spricht die FPÖ jene Kosten an, die in Österreich "für Asylwerber, Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Vertriebene" aufgewendet werden. So seien zwischen 2015 und 2025 für die Gesundheitsversorgung, die Sozialhilfe, die Grundversorgung, die Arbeitsmarktpolitik und Familienleistungen Beträge in Milliardenhöhe angefallen, geben die Freiheitlichen zu bedenken. Um einen genauen Überblick über sämtliche Ausgaben zu bekommen, solle Sozialministerin Schumann aufgefordert werden, dem Nationalrat monatlich einen detaillierten Bericht vorzulegen (611/A(E)). Der Bericht solle der Transparenz dienen und alle Kosten offenlegen, die den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern erwachsen, argumentierte FPÖ-Abgeordnete Lisa Schuch-Gubik.

Veit Dengler (NEOS) konzedierte die Wichtigkeit einer verbesserten Datenlage für die Politik. Allerdings sei der Ansatz, weitere Berichtspflichten und damit mehr Bürokratie zu schaffen, aus seiner Sicht verfehlt. Dengler sprach sich daher für die Vertagung des Antrags aus.

Die FPÖ spricht sich auch dafür aus, von anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten, die Sozialleistungen wie Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, Kostenbeiträge einzubehalten. Dies solle Aufwendungen, die im Zuge des Asylverfahrens entstanden sind, zumindest teilweise abdecken (613/A(E)). Aus Sicht von FPÖ-Abgeordneter Schuch-Gubik wäre ein solcher Beitrag "eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber den österreichischen Steuerzahlern".

Fiona Fiedler (NEOS) konnte der Argumentation wenig abgewinnen. Zwar verursache Zuwanderung anfänglich auch Kosten. Je schneller die Menschen in den Arbeitsmarkt integriert würden, umso rascher würden diese Kosten aber auch wieder ausgeglichen. Hier müsse man ansetzen, sagte die NEOS-Abgeordnete in der Begründung ihres Vertagungsantrags.

FPÖ für steuerfreie Feiertagsarbeit

Die FPÖ wertet eine Entscheidung des Bundesfinanzgerichts, wonach das Entgelt an Feiertagen steuerpflichtig ist, als eine "versteckte Steuererhöhung" (612/A(E)). Betroffen seien insbesondere Beschäftigte in Gastronomie und Tourismus sowie Pflegepersonal, kritisierte Andrea Schartel (FPÖ). Ihre Fraktion fordere daher eine gesetzliche Regelung, die die Arbeit an Feiertagen dauerhaft von der Lohnsteuer freistelle. Darüber hinaus sei sicherzustellen, dass es zu keinen Steuernachzahlungen für betroffene Beschäftigte komme, sagte Schartel.

Laurenz Pöttinger (ÖVP) konnte dem FPÖ-Antrag inhaltlich einiges abgewinnen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales sei allerdings der falsche Ort für dieses Thema, das in den Wirtschaftsausschuss gehöre, merkte er an. Er beantragte daher die Vertagung.

Grüne: Entlastung für Betriebe bei Beschäftigungsverboten von Schwangeren

Schwangere dürfen laut Mutterschutzgesetz von Betrieben nur in bestimmten Bereichen eingesetzt werden oder sind freizustellen. Die Kosten für die Freistellung habe derzeit das Unternehmen zu tragen, wie die Grünen in einem Antrag festhalten. Gerade für kleine Betriebe schaffe das oft Schwierigkeiten, was in weiterer Folge zu einer Diskriminierung von jungen Frauen am Arbeitsmarkt führe. Daher müssten betroffene Betriebe entlastet werden, erläuterte Elisabeth Götze (Grüne) das Anliegen des Antrags (582/A).

Konkret schlagen die Grünen einen Zuschuss des Bundes für Betriebe vor, wenn für eine schwangere Dienstnehmerin ein Beschäftigungsverbot an ihrem Arbeitsplatz besteht, die Arbeitsbedingungen nicht geändert werden können bzw. keine alternative Beschäftigung möglich ist und die Frau deshalb freigestellt werden muss.

Verena Nussbaum (SPÖ) zeigte sich aufgeschlossen für eine Problemlösung. Aus ihrer Sicht weise die von den Grünen vorgeschlagene Gesetzesänderung aber noch gravierende Mängel auf. Vor allem fehle ein Vorschlag der Gegenfinanzierung, sagte Nussbaum. Sie spreche sich daher für die Vertagung aus. Auch Fiona Fiedler (NEOS) meinte, dass eine einheitliche Lösung für Betriebe gefunden werde sollte. Derzeit sehe sie aber keine Möglichkeit zur Umsetzung des Vorschlags der Grünen.

Grüne für Recht auf Stundenaufstockung für Teilzeitbeschäftigte

Teilzeitbeschäftigte, die regelmäßig viele Überstunden bzw. Mehrstunden leisten, sollten einen Rechtsanspruch darauf haben, ihre Stunden aufzustocken, fordern die Grünen in einem weiteren Entschließungsantrag (575/A(E)). Viele Teilzeitbeschäftigte würden sich mehr Stunden wünschen, hätten aber keinen Anspruch darauf. Gleichzeitig müssten viele regelmäßig in Form von Mehrarbeit länger arbeiten und dabei sehr flexibel sein. Teilzeitbeschäftigte, die innerhalb eines gewissen Durchrechnungszeitraums die vereinbarte Arbeitszeit im Durchschnitt um mindestens 20 % überschreiten, sollten daher eine Stundenaufstockung um den jeweiligen Prozentsatz verlangen können, argumentierte Koza. Für Teilzeitbeschäftigte ohne kollektivvertraglich vereinbarten Durchrechnungszeitraum soll ein Beobachtungszeitraum von sechs Monaten vorgesehen werden. Beschäftigte, die eine Aufstockung verlangen, sollten dabei nicht benachteiligt oder gekündigt werden dürfen.

Verena Nussbaum (SPÖ) stellte fest, im Handel könne bei regelmäßiger Mehrarbeit bereits ein Antrag auf Stundenaufstockung gestellt werden. Zweifellos gebe es aber noch Diskussionsbedarf in dieser Frage. Laurenz Pöttinger (ÖVP) zog in Zweifel, dass der Vorschlag tatsächlich die von den Grünen postulierte Win-Win-Situation sei. Bei der "unfreiwilligen" Teilzeit liege Österreich zudem deutlich unter dem EU-Durchschnitt. Pöttinger stellte daher den Antrag auf Vertagung. (Fortsetzung Sozialausschuss) sox/wit


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