Die Regierung hat sich beim Sommerministerrat auf eine Reform der Wehrpflicht geeinigt. Künftig soll der Grundwehrdienst sechs plus drei Monate dauern. Ebenfalls ausgeweitet wird der Zivildienst – und zwar auf neun plus zwei Monate. Die Verlängerung um zwei Monate soll zunächst auf freiwilliger Basis erfolgen. Falls sich jedoch zu wenige Stellungspflichtige für den Präsenzdienst melden, soll ein Mechanismus greifen und die zwei Monate obligatorisch werden. Inkrafttreten soll die Neuregelung ab 1. Jänner des kommenden Jahres. Freilich sind dafür noch Verhandlungen mit der Opposition nötig, braucht es doch für die Verlängerung des Zivildienstes eine Zweidrittelmehrheit.


