• 21.09.2026, 11:02:32
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Parlament: TOP im Nationalrat am 23. September 2026

"Aktivpension", betriebliche Altersvorsorge, Ausgleichstaxfonds, Vertriebene aus der Ukraine, Bundesrechnungsabschluss, Europastunde

Wien (PK) - 

Der Nationalrat wird in seiner ersten regulären Sitzung der Tagung 2026/2027 unter anderem über die sogenannte "Aktivpension" beraten. Um Arbeiten im Alter attraktiver zu machen, will die Regierung Personen, die das gesetzliche Pensionsalter erreicht haben, einen Steuerfreibetrag von bis zu 1.250 Ꞓ im Monat gewähren, wenn sie weiterhin arbeiten. Zudem soll es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab 2028 ermöglicht werden, die von den Unternehmen im Rahmen der "Abfertigung Neu" zu leistenden Beiträge risikoreicher, aber lukrativer zu veranlagen. Eine Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz sieht vor, dem Ausgleichstaxfonds auch in den kommenden Jahren Sondermittel des Bundes zu gewähren.

Auch neue Familienbeihilfe-Regelungen für Vertriebene aus der Ukraine und für subsidiär schutzberechtigte Flüchtlinge sowie der Bundesrechnungsabschluss 2025 stehen auf der Tagesordnung. Das Defizit des Bundes fiel im vergangenen Jahr demnach niedriger aus als ursprünglich veranschlagt. Ziel einer Novelle zum Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) ist es, die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren voranzutreiben und rechtliche Grundlagen für den Einsatz von KI zu schaffen.

Aktuelle Stunde

Die Sitzung beginnt um 9 Uhr mit einer Aktuellen Stunde. "Aufschwung sichern, Arbeitslosigkeit senken: Fachkräfte, Beschäftigung und Standort stärken" hat die SPÖ dafür als Thema gewählt.

Aktuelle Europastunde

In der daran anschließenden Aktuellen Europastunde geht es auf Wunsch der NEOS um das Thema "Für ein Europa der großen Ideen statt der kleinen Vorschriften: Mehr Sicherheit, Freiheit, wirtschaftliche Stärke, weniger Bürokratismus".

Wahl einer Ordnerin bzw. eines Ordners

Nachdem FPÖ-Abgeordneter Axel Kassegger auf sein Mandat verzichtet hat, müssen die Abgeordneten einen neuen Ordner bzw. eine neue Ordnerin wählen.

Steuerlich begünstigte "Aktivpension"

Um "Arbeiten im Alter" attraktiver zu machen, schlägt die Regierung vor, Personen, die das gesetzliche Pensionsalter erreicht haben und dennoch erwerbstätig sind, einen Steuerfreibetrag von bis zu 1.250 Ꞓ im Monat (15.000 Ꞓ im Jahr) zu gewähren. Und zwar unabhängig davon, ob sie ihren Pensionsantritt aufgeschoben haben, also in ihrem bisherigen Job weiterarbeiten, oder ob sie neben dem Pensionsbezug einer anderen Tätigkeit nachgehen. Auch zwischen unselbstständiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit soll nicht unterschieden werden.

Zuverdienerinnen bzw. Zuverdiener werden den sogenannten "Aktivitätsfreibetrag" allerdings nur dann geltend machen können, wenn sie vor ihrem Pensionsantritt mindestens 40 Versicherungsjahre erworben haben, wobei für Frauen, anknüpfend an die schrittweise Erhöhung ihres gesetzlichen Pensionsalters, eine Einschleifregelung bis zum Jahr 2033, beginnend mit 34 Versicherungsjahren, gilt. Auch für Personen, die schon vor dem 1. Juli ihre Pension angetreten haben, ist eine Sonderregelung vorgesehen. Neu ist außerdem, dass Beschäftigte im Pensionsalter keine Pensionsversicherungsbeiträge mehr zahlen müssen bzw. Selbstständige nur noch den fiktiven Dienstgeberanteil.

Begleitet werden die vorgesehenen Begünstigungen durch eine Reihe arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen. Dazu gehören unter anderem die Einrichtung eines Arbeitsmarkt-Transformationsfonds, die Förderung von Arbeitsplätzen für ältere Personen sowie regelmäßige Informationen für Dienstgeber in Branchen mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen über bestehende Instrumente zur Erhöhung der Erwerbsquote Älterer.

Im Sozialausschuss hat das umfangreiche Gesetzespaket, das auch zahlreiche Änderungen bei der betrieblichen Altersvorsorge bringt, nur die Unterstützung der Koalitionsparteien erhalten. Die FPÖ wollte eine Zustimmung im Plenum aber nicht ausschließen. Ausdrücklich abgelehnt wird das Vorhaben von den Grünen: Sie haben kein Verständnis dafür, dass Pensionistinnen und Pensionisten mit Zuverdienst gegenüber jüngeren Beschäftigten mit geringem Einkommen steuerlich begünstigt werden.

Leichterer Zugang zur betrieblichen Altersvorsorge

Durch die Änderungen bei der betrieblichen Altersvorsorge mit dem gleichen Gesetzespaket samt einer ergänzenden Gesetzesnovelle sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer künftig die Möglichkeit erhalten, die von den Unternehmen im Rahmen der "Abfertigung Neu" zu leistenden Beiträge in einer Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (VVG) zu veranlagen. Ziel ist es, den Betroffenen höhere Renditen durch risikoreichere Veranlagungen zugänglich zu machen, wobei bei entsprechender Option nicht nur die Kapitalgarantie, sondern auch eine vorzeitige Auszahlungsmöglichkeit bei arbeitgeberseitigen oder einvernehmlichen Kündigungen entfällt.

Zudem können künftig alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erworbene Abfertigungsanwartschaften kostenfrei in eine Pensionskasse übertragen. Damit erhalten auch jene 75 % der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber keinen Pensionskassenvertrag abgeschlossen hat, die Chance einer lebenslangen steuerfreien Zusatzpension. Allerdings kann man in diesem Fall bei Pensionsantritt nicht mehr frei über seine Abfertigungsansprüche verfügen.

Weitere Maßnahmen betreffen die Senkung der Vermögensverwaltungskosten für betriebliche Vorsorgekassen und die automatische Zusammenführung von Betrieblichen-Vorsorge-Konten, auf die schon seit längerem keine Einzahlungen mehr getätigt wurden. Außerdem wird den Pensionskassen mehr Flexibilität bei Anlagestrategien und Risikoprofilen, etwa in Form von Lebensphasenmodellen, zugestanden. Den neuen Bestimmungen zur betrieblichen Altersvorsorge könnten auch die Grünen zustimmen, hielt die Fraktion im Sozialausschuss fest. Eine gesamthafte Zustimmung zur Regierungsvorlage sei ihnen durch ihre Ablehnung der "Aktivpension" aber nicht möglich.

Weitere Sondermittel für den Ausgleichstaxfonds

Einstimmig hat der Sozialausschuss eine Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz an das Plenum weitergeleitet. Demnach soll der Ausgleichstaxfonds auch in den Jahren 2026 bis 2029 Sondermittel des Bundes für Maßnahmen zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen erhalten. Konkret ist geplant, dem Fonds - ergänzend zur Basisfinanzierung - 2026 65 Mio. Ꞓ, 2027 45,1 Mio. Ꞓ, 2028 24,4 Mio. Ꞓ und ab 2029 14,4 Mio. Ꞓ zuzuschießen. Damit will Sozialministerin Korinna Schumann die Liquidität des Fonds sicherstellen und die Fortführung bewährter Unterstützungsleistungen ermöglichen. Schon zwischen 2021 und 2024 hatte der Fonds Sondermittel in der Höhe von jährlich 30 bzw. 40 Mio. Ꞓ erhalten.

Einsatz von KI in Verwaltungsverfahren

Mit einer Novellierung des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) und des Verwaltungsstrafgesetzes (VStG) will die Regierung die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren vorantreiben und rechtliche Grundlagen für den Einsatz von KI schaffen. Unter anderem geht es um die Unterstützung bei der Einbringung von Anträgen durch Chatbots, vollständig automatisierte Erledigungen sowie die Ermöglichung sogenannter "No-Stop-Verfahren", bei denen Leistungen ohne vorherige Antragstellung erbracht werden. Zudem sollen Anonym- und Organstrafverfügungen auch ohne beigefügten Erlagschein ausgestellt werden können.

Im Verfassungsausschuss hat die Regierungsvorlage nur die Zustimmung der Koalitionsparteien erhalten. Die Opposition lehnt den Gesetzesentwurf zwar nicht grundsätzlich ab, fordert aber Nachbesserungen. Vor allem, dass Behörden die Möglichkeit erhalten sollen, Bescheide künftig mithilfe von KI vollautomatisch auszustellen, sehen FPÖ und Grüne kritisch. Staatssekretär Alexander Pröll verwies demgegenüber auf strenge Auflagen für vollständig automatisierte schriftliche Erledigungen, zudem seien diese ausschließlich für einfache Sachverhalte gedacht. Als Vorbilder werden in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage etwa die antragslose Familienbeihilfe und die antragslose Arbeitnehmerveranlagung genannt.

Bundesrechnungsabschluss 2025

Den Bundesrechnungsabschluss 2025, also die Bilanz des Bundes über das vergangene Budgetjahr, hat der Budgetausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen an das Plenum weitergeleitet. Demnach betrug das Defizit des Bundes 2025 -13,55 Mrd. Ꞓ und war somit geringer als ursprünglich veranschlagt. Gleichzeitig fiel die Inflation höher aus. Die Finanzschulden des Bundes beliefen sich Ende 2025 auf 313,03 Mrd. Ꞓ und lagen damit um 13,78 Mrd. Ꞓ (+4,6 %) über dem Vorjahr.

Das gesamtstaatliche Defizit betrug 2025 -4,2 % des BIP, nach -4,6 % im Jahr 2024. Der gesamtstaatliche Schuldenstand stieg durch weitere Schuldaufnahmen an, die Schuldenquote erhöhte sich von 80 % auf 81,5 % des BIP. Die Prognosen gehen von einem Anstieg der Schulden auf 85 % des BIP aus, warnte Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker im Ausschuss. Die Haushaltsrücklagen des Bundes erreichten mit 28,71 Mrd. Ꞓ einen neuerlichen Höchststand.

Um eine nachhaltige Entwicklung der öffentlichen Finanzen herbeizuführen, sind aus Sicht des Rechnungshofs strukturelle Reformen erforderlich. Dies betrifft Kraker zufolge insbesondere die Bereiche Gesundheit, Pflege und Pensionen sowie Bildung, Energie, Förderungen und Bürokratieabbau.

Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien

Die FPÖ plädiert in einem Entschließungsantrag dafür, alle Flüchtlinge aus Syrien und Afghanistan, die sich unberechtigt in Österreich aufhalten, in ihre Herkunftsländer abzuschieben. Es brauche eine "echte Schubumkehr" in der Migrationspolitik, machen die Freiheitlichen geltend. Syrische und afghanische Flüchtlinge sind ihnen zufolge außerdem überproportional in der Kriminalstatistik vertreten. Im Innenausschuss hat der Antrag allerdings keine Mehrheit erhalten: Auch bei Abschiebungen von syrischen und afghanischen Flüchtlingen brauche es Einzelfallprüfungen, betonten SPÖ und NEOS.

Rückkehrhilfen für Flüchtlinge

Auch hinsichtlich eines weiteren FPÖ-Antrags empfiehlt der Innenausschuss dem Plenum eine Ablehnung. Die Freiheitlichen kritisieren darin die von Innenminister Gerhard Karner im Sommer angekündigten finanziellen Unterstützungen für Syrerinnen und Syrer, die freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren. Statt "Migranten die Heimreise zu vergolden" sollten alle Syrerinnen und Syrer, deren Asylgrund weggefallen ist, abgeschoben werden, fordern sie. Zudem seien diesen sämtliche Geldtransfers zu streichen, die im Rahmen von Sozialleistungen bereitgestellt wurden.

Familienbeihilfe für Ukraine-Vertriebene

Vertriebene aus der Ukraine haben auf Basis der europäischen "Massenzustrom-Richtlinie" ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in der EU, vorerst bis zum März 2027. In Österreich stand ihnen bis Ende Juni, ergänzend zur Grundversorgung, auch Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld zu, sofern sie einer Erwerbstätigkeit nachgingen oder beim AMS vorgemerkt waren. Nun soll der Anspruch auf diese beiden Familienleistungen, rückwirkend mit 1. Juli, neu geregelt werden. Demnach werden Ukrainerinnen und Ukrainern, die sich in der Grundversorgung befinden, künftig keine Familienbeihilfe mehr erhalten, außer wenn das Kind eine erhebliche Behinderung hat. Weitere Voraussetzungen wie etwa eine Beschäftigung oder eine Vormerkung beim AMS entfallen hingegen. Auch beim Kinderbetreuungsgeld soll Erwerbstätigkeit keine Voraussetzung mehr sein. Analoge Bestimmungen sind, rückwirkend ab 12. Juni und anknüpfend an die EU-Status-Verordnung, für subsidiär schutzberechtigte Flüchtlinge vorgesehen. Die durch die Gesetzesnovelle entstehenden Mehrkosten werden für 2026 mit 22,8 Mio. Ꞓ und für 2027 mit 23,7 Mio. Ꞓ beziffert.

Im Familienausschuss hat die Regierungsvorlage neben den Koalitionsparteien auch die Zustimmung der Grünen enthalten, wobei die Grünen darauf vertrauen, dass im Plenum noch Nachbesserungen vorgenommen werden, um Härtefälle zu vermeiden. Laut NEOS werden darüber derzeit auf Basis von Stellungnahmen aus dem Begutachtungsverfahren Verhandlungen geführt. Die FPÖ wertet es zwar als positiv, dass ein paralleler Bezug von Grundversorgung und Familienbeihilfe künftig nicht mehr möglich ist, sieht aber andere Punkte kritisch.

Abbau bürokratischer Hürden beim Kinderbetreuungsgeld

In Form einer Entschließung spricht sich der Familienausschuss einhellig für den Abbau bürokratischer Hürden beim Zugang zum Kinderbetreuungsgeld aus. Unter anderem geht es den fünf Parteien darum, die bestehenden Prozesse zu verbessern, die Digitalisierung voranzutreiben sowie die Transparenz sowohl bei grenzüberschreitenden als auch bei inländischen Fällen zu erhöhen. Familienministerin Claudia Bauer wird ersucht, bis Ende des Jahres entsprechende Vorschläge vorzulegen. Basis für die Entschließung bildete eine Initiative der FPÖ, die selbst jedoch keine Mehrheit fand.

Höhere Entlohnung für Grundwehrdiener

Auch für eine gemeinsame Entschließung des Familienausschusses zur Entlohnung von Grundwehrdienern gab die FPÖ den Anstoß. Demnach wird Verteidigungsministerin Klaudia Tanner von den Abgeordneten ersucht, die auf Regierungsebene vereinbarten Maßnahmen zur finanziellen Attraktivierung des Grundwehrdienstes im Rahmen der Wehrdienstreform umzusetzen. Insbesondere haben sie dabei die mit 1. Jänner 2027 geplante Erhöhung der finanziellen Vergütung für Grundwehrdiener auf 1.000 Ꞓ pro Monat im Auge. Die FPÖ hatte ursprünglich gefordert, das Entgelt für Grundwehrdiener zumindest auf die Höhe der Mindestsicherung anzuheben: Dieser Antrag fand im Familienausschuss allerdings keine Mehrheit und dürfte damit auch im Plenum abgelehnt werden.

Übereinkommen zur Dekarbonisierung des Schiffsverkehrs

Mehrheitlich, ohne die Stimmen der Freiheitlichen, spricht sich der Umweltausschuss für die Ratifizierung eines Zusatzprotokolls zum internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL-Übereinkommen) aus. Das Zusatzprotokoll hat die Verringerung klimaschädlicher Auswirkungen der Schifffahrt zum Ziel. Laut dem Verkehrsministerium (BMIMI) stellt das MARPOL-Übereinkommen, dem Österreich bereits 1988 beigetreten ist, das zentrale völkerrechtliche Regelwerk zur Begrenzung umweltrelevanter Auswirkungen des internationalen Seeschiffsverkehrs dar. Hintergrund für die nunmehrige Ratifizierung des Zusatzprotokolls ist laut BMIMI, dass der Umweltausschuss der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) Ende 2026 eine besonders bedeutende Änderung der Anlage VI behandeln wird und Österreich dabei mit am Tisch sitzen will. Dabei geht es um ein Regelwerk, um die Treibhausgasemissionen des Schiffsverkehrs stark zu reduzieren, mit dem Ziel von Netto-Null-Emissionen im Jahr 2050 (IMO Net-Zero Framework).

Rücknahmesystem für Lithium-Ionen-Akkus

In Form eines Entschließungsantrags sprechen sich ÖVP, SPÖ und NEOS für die Einführung eines EU-weiten Rücknahme- und Anreizsystems für Lithium-Ionen-Akkus aus. Er wurde im Umweltausschuss auch von den Grünen unterstützt. Ein eigener Antrag der Grünen, mit dem sie ein Pfandsystem für Batterien und Akkus fordern, fand im Ausschuss hingegen keine Mehrheit und dürfte damit wohl auch im Plenum keine Chance haben.

Im Antrag der Koalitionsparteien wird die Gefahr von falsch entsorgten oder beschädigten Lithium-Ionen-Akkus thematisiert. Gefährliche Brände in Müllentsorgungsanlagen, aber auch im privaten Bereich würden zunehmen, hieß es seitens der NEOS. Die dadurch entstehenden Schäden und die Belastung für Einsatzorganisationen seien erheblich. Da es sich um ein gesamteuropäisches Problem handle, brauche es eine europäische Lösung. Dabei müsse das Ziel sein, die Endkundinnen und Endkunden zu motivieren, Altakkus und Altbatterien in den Systemkreislauf zurückzubringen.

Rechnungshofbericht zur Bundessportförderung

Bereits 2019 hat der Rechnungshof die Bundessportförderung einer umfassenden Prüfung unterzogen. Drei Jahre später hat er sich im Rahmen einer Follow-up-Überprüfung angeschaut, inwieweit seine Empfehlungen umgesetzt wurden. Dieser Follow-up-Bericht steht nun im Plenum zur Diskussion.

Der Rechnungshof regt an, das System der Sportförderung treffsicherer und wirksamer zu gestalten, wobei man seiner Meinung nach vor allem bei der Förderlogik sowie bei den Entscheidungsstrukturen ansetzen müsste. Diese seien noch immer unverändert, kritisierte Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker im Ausschuss. So gebe es bei der Bundes-Sport-GmbH nach wie vor zwei von den Fördernehmern dominierte Kommissionen mit starken Rechten im Entscheidungsprozess. Zudem würde immer noch ein überwiegender Teil der Fördermittel an die obersten Organisationsebenen (Bundes-Sportdachverbände und Bundes-Sportfachverbände) fließen. Weitere Empfehlungen zielen auf die Vermeidung von Doppelgleisigkeiten, auf eine Meldepflicht von Nebenbeschäftigungen sowie die konsequente Umsetzung von Gleichstellungszielen ab. Nach der ersten Rechnungshofprüfung seien zwar einige positive Schritte unternommen worden, es fehle jedoch die "große Weiterentwicklung des Systems", resümierte Kraker.

Tätigkeitsbericht des Rechnungshofs

Mit dem jährlichen Tätigkeitsbericht zieht der Rechnungshof regelmäßig Bilanz über seine vielfältigen Aktivitäten, die neben klassischen Prüfberichten etwa auch Einkommenserhebungen und die Kontrolle von Finanzberichten der politischen Parteien umfassen. 63 Berichte hat der Rechnungshof demnach im Jahr 2025 veröffentlicht, wobei fünf Sonderprüfungen und sieben Follow-up-Prüfungen durchgeführt wurden. 90 Prüfungen waren Ende Dezember 2025 im Laufen, 55 davon betrafen den aktuellen Prüfungsschwerpunkt "Vertrauen in den Staat. Wie zukunftstauglich ist die Verwaltung in Österreich?". Der Wirkungsgrad seiner Empfehlungen ist laut Rechnungshof weiterhin hoch: Fast 90 % seiner Empfehlungen werden zumindest teilweise umgesetzt bzw. deren Umsetzung zugesagt, wie Follow-up-Überprüfungen und Nachfrageverfahren zeigen. Zuletzt stand die Arbeit des Rechnungshofs im Zuge einer "Peer Review" auch selbst auf dem Prüfstand: Bei einer externen Begutachtung durch den deutschen und den britischen Rechnungshof wurde laut Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker ein sehr gutes Urteil gefällt.

Gerichtsmedizinische Versorgung

Weiters im Plenum zur Diskussion steht ein Rechnungshofbericht über die gerichtsmedizinische Versorgung in Österreich. Der Rechnungshof weist darin auf einen drohenden Fachkräftemangel in der Gerichtsmedizin, Probleme bei der Finanzierung und Verrechnung gerichtsmedizinischer Leistungen sowie lange Bearbeitungszeiten von Obduktionsgutachten hin. Auch eine flächendeckende bundesweite Verfügbarkeit von Gewaltambulanzen zur niederschwelligen Untersuchung und Beweissicherung bei Gewaltbetroffenen war dem Bericht zufolge im Prüfzeitraum Anfang 2024 noch nicht erreicht.

Der Rechnungshof tritt für legistische Anpassungen ein, damit gerichtsmedizinische Institute direkt mit Sachverständigentätigkeiten beauftragt werden können. Darüber hinaus seien eine zukunftssichere Finanzierung, eine strategische Personal- und Ressourcenplanung sowie ausreichende Personal- und Sachmittel erforderlich. Weitere Empfehlungen betreffen die Ausbildung und Gewinnung zusätzlicher Fachärztinnen und Fachärzte, eine Verkürzung der Gutachtendauer und den bundesweiten Ausbau niederschwellig zugänglicher Gewaltambulanzen.

Gemeinsam mit diesem Prüfbericht werden die Abgeordneten über einen Follow-up-Bericht des Rechnungshofs zur Prävention und Bekämpfung von Cyberkriminalität beraten, der vom Rechnungshofausschuss ohne Debatte zur Kenntnis genommen wurde.

Weitere Rechnungshofberichte

Auch über weitere an das Plenum weitergeleitete Rechnungshofberichte gab es keine Debatte im Ausschuss. Sie betreffen die Struktur und den Umfang der finanziellen COVID-19-Hilfsmaßnahmen, das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, die COVID-19-Familienleistungen, die Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen in Österreich (Agenda 2030) und die Qualität der Brief- und Paketzustellung der Österreichischen Post AG im Universaldienst. Sie werden in einem gesonderten Debattenblock verhandelt.

Bericht des Petitionsausschusses

In einem Sammelbericht informiert der Petitionsausschuss das Plenum über seine Beratungen zu zwei Petitionen und einer Bürgerinitiative. Dabei geht es etwa um umfassende Entschädigungen für von Hochwasser betroffene Bürgerinnen und Bürger samt Rechtsanspruch sowie eine schnellere Hilfeleistung. Die Bürgerinitiative hat zum Ziel, das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten durch Durchführung einer Volksabstimmung zu stoppen. Über eine Petition zur besseren Versorgung der Autoimmunerkrankung Lichen Sclerosus (LS) wollen die Abgeordneten im Gesundheitsausschuss weiterberaten.

Entlastung von Blaulichtorganisationen

Beendet wird der Sitzungstag mit der Ersten Lesung zweier FPÖ-Anträge. So schlagen die Freiheitlichen zur Entlastung von Blaulichtorganisationen vor, Einsatzfahrten von der Mineralölsteuer zu befreien. Die überwiegend ehrenamtlich getragenen Blaulichtorganisationen - insbesondere die Freiwilligen Feuerwehren und die Rettungsorganisationen - seien für die Sicherheit und Gesundheitsversorgung der Bevölkerung unverzichtbar, argumentieren sie. Finanziert werden könnte diese Maßnahme ihrer Ansicht nach durch eine Reduzierung "ideologisch motivierter NGO-Förderungen". Nach der Ersten Lesung soll die Initiative dem Finanzausschuss zugewiesen werden.

Gestaltung von Zebrastreifen

Im Verkehrsausschuss weiterberaten werden soll eine von der FPÖ beantragte Novellierung der Straßenverkehrsordnung. Geht es nach den Freiheitlichen, soll es zur Kennzeichnung von Schutzwegen nicht zulässig sein, verschiedene Farben bzw. Muster, Symbole oder Schriftzeichen auf der Fahrbahn aufzubringen. Vielmehr wären die Flächen zwischen den Bodenmarkierungen dem Antrag zufolge in der Farbe der Fahrbahn zu belassen oder einfärbig auszuführen. Schutzwege seien ein Sicherheitsinstrument und müssten eindeutig sichtbar sein, gesellschaftspolitische Botschaften hätten auf Verkehrsflächen nichts verloren, begründen die Freiheitlichen ihren Vorstoß. (Schluss TOP im Nationalrat) gs/mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek finden Sie auch Fotos von Plenarsitzungen.


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