Vor rund zwei Jahren, am 18. August 2024, ist die europäische Verordnung zur Wiederherstellung der Natur in Kraft getreten. Als geltendes EU-Recht ist sie auch von Österreich umzusetzen. Heute übermittelt Österreich fristgerecht den Entwurf des nationalen Wiederherstellungsplans an die Europäische Kommission. Zeitgleich mit der Übermittlung an Brüssel startet die öffentliche Konsultation zum österreichischen Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans. Bis zumindest 15. Oktober 2026 können Interessierte Stellungnahmen, Anregungen und Vorschläge zum aktuellen Entwurf einbringen.


