- 15.09.2026, 11:30:35
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WWF zu EU-Budget: Bundeskanzler muss Finanzierung des Naturschutzes absichern
WWF zu EU-Budget: Bundeskanzler muss Finanzierung des Naturschutzes absichern Umweltschutzorganisation zu Stocker-Costa-Treffen: Ausreichende Mittel für Renaturierung und LIFE-Programm sichern, umweltschädliche Subventionen europaweit abbauen
Wien/Brüssel, 15. September 2026 - Anlässlich des heutigen Treffens mit EU-Ratspräsident António Costa fordert der WWF Bundeskanzler Christian Stocker auf, sich für eine verlässliche und zweckgebundene Finanzierung des Naturschutzes im nächsten EU-Budget einzusetzen. „Pauschale Kürzungen im EU-Budget wären kurzsichtig und würden Europas Krisenfestigkeit schwächen. Bundeskanzler Stocker muss sicherstellen, dass die Wiederherstellung der Natur und der Schutz unserer Lebensgrundlagen im nächsten EU-Budget verlässlich finanziert werden“, sagt WWF-Experte Joschka Brangs. Österreich müsse dafür in den Verhandlungen eine Allianz für ein zukunftsfähiges EU-Budget schmieden.
Besonders wichtig seien ausreichende Mittel für die nationale Umsetzung der EU-Renaturierungsverordnung sowie der Erhalt des einzigen eigenständigen EU-Umweltprogramms LIFE. Zur Gegenfinanzierung fordert der WWF den europaweiten Abbau umweltschädlicher Subventionen. „Dürren, Hochwasser und Artensterben verursachen schon heute Milliardenschäden. Daher ist Nichthandeln die teuerste Option. Zugleich bringt jeder in die Renaturierung investierte Euro ein Vielfaches an gesellschaftlichem Nutzen zurück - durch vermiedene Schäden, wirtschaftliche Impulse und gesicherte Lebensgrundlagen“, sagt Brangs. Laut Schätzungen der EU-Kommission erzielen Renaturierungsmaßnahmen durchschnittlich einen zwölffachen gesellschaftlichen Nutzen.
Hintergrund
Der Mehrjährige Finanzrahmen legt die Ausgaben und politischen Prioritäten der Europäischen Union für jeweils sieben Jahre fest. Der nächste Finanzrahmen gilt von 2028 bis 2034 und entscheidet damit maßgeblich über die Finanzierung europäischer Klima- und Naturschutzziele. Aus Sicht des WWF muss er insbesondere ausreichende und zweckgebundene Mittel für die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme und den Erhalt der biologischen Vielfalt sichern.
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