- Österreichischer Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen
34 Mitgliedsunternehmen des Verbandes gemeinnütziger Bauvereinigungen sind über 100 Jahre alt.
- 03.06.2026, 10:09:02
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- OTS0062
- Österreichischer Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen
7.900 Wohnungen wurden von gemeinnützigen Bauvereinigungen 2025 saniert.
- 06.05.2026, 09:45:32
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- OTS0044
- Österreichischer Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen
11.900 Wohnungen von gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBVs) fertiggestellt. Ab 2027 wieder steigende Bauleistung erwartet. Sanierung und Heizungsumstellungen auf Allzeithoch.
- 22.04.2026, 11:04:02
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- OTS0076
- Österreichischer Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen
2,48 Milliarden Euro betragen die Gesamteinnahmen aus Wohnbauförderungsbeiträgen und Darlehensrückflüssen in Österreich.
- 07.04.2026, 10:02:32
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- OTS0035
- Österreichischer Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen
0 Kreditausfälle bei GBVs sind seit 1946 dokumentiert.
- 04.03.2026, 09:39:33
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- OTS0040
- Österreichischer Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen
Verband der gemeinnützigen Bauvereinigungen begrüßt ausdrücklich die Aussagen von Wohnbauminister Babler zur geplanten Wiedereinführung der Zweckbindung der Wohnbauförderung.
- 20.02.2026, 09:29:32
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- OTS0031
- Österreichischer Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen
3,2 Milliarden Euro betrug das Investitionsvolumen, das durch die Neubautätigkeit der gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBVs) ausgelöst wurde.
- 10.02.2026, 09:45:02
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- OTS0039
- Österreichischer Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen
53 % beträgt der Marktanteil der gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBVs) im mehrgeschoßigen Wohnbau. GBVs errichten somit mehr als jede zweite Wohnung im mehrgeschoßigen Wohnbau.
- 07.01.2026, 10:04:02
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- OTS0026
- Österreichischer Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen
9 neue Factsheets zu den GBVs in allen 9 Bundesländern wurden kürzlich veröffentlicht. Grundlage bilden die Daten aus der Verbandsstatistik.
- 03.12.2025, 09:50:03
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- OTS0052
- Österreichischer Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen
Wohnbauförderung muss für Wohnbau zur Verfügung stehen und darf nicht zweckentfremdet werden. Die Zweckwidmung der Wohnbauförderung muss schnellstmöglich wieder eingeführt werden
- 28.11.2025, 12:03:32
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- OTS0095

