ÖVP und Grüne haben sich doch auf die Reform der Maklergebühren geeinigt: Ab 1.7.2023 wird bei der Wohnungsvermietung das Bestellerprinzip gelten, gaben Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Jugend-Staatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) am Sonntag bekannt. Das heißt, dass nur mehr die Person, die eine:n Makler:in beauftragt, diese:n auch bezahlen muss. Für Mieter:innen bedeute das jährlich gut 55 Mio. Euro Entlastung bei Vertragsabschlüssen. Kritik kam aus der WKÖ, der Branche und SPÖ.