- 21.12.2022, 12:08:17
- /
- OTS0101
Maklergesetz – SPÖ-Wohnbausprecherin Becher bekräftigt Kritik: „Mogelpackung, die zu Umgehungen einlädt“
Die SPÖ bleibt bei ihrer Kritik am Maklergesetz, das die Regierung heute im Ministerrat beschlossen hat, obwohl es Kanzler Nehammer und Vizekanzler Kogler danach im Pressefoyer mit keinem Wort erwähnt haben. „ÖVP und Grüne haben die Abschaffung der Maklerprovision für Mieter*innen versprochen, heute legen sie eine Regel vor, die das Versprechen nicht einlöst, weil sie in der Praxis wegen der vielen Umgehungsmöglichkeiten nicht funktionieren wird. Es bleibt leider eine Mogelpackung. Die Mieter*innen werden weiter zahlen“, sagt SPÖ-Wohnbausprecherin Ruth Becher. Sie stellt dem den Vorschlag der SPÖ gegenüber, der ein echtes Bestellerprinzip sicherstellen würde. ****
Die SPÖ hat ihren Gesetzesentwurf für ein echtes Bestellerprinzip – wer den Makler beauftragt zahlt – bereits im November 2019 im Nationalrat eingebracht. Dieser Vorschlag untersagt – nach dem erfolgreichen Muster Deutschlands – Provisionen, außer in dem einen Fall, dass der Mieter vorab und als Erster mit der Wohnungssuche einen Makler beauftragt hat. Dafür ist im SPÖ-Vorschlag der Makler beweispflichtig, nach dem Vorschlag der Regierung liegt alle Beweislast beim Mieter. Im Unterschied zum Regierungsvorschlag sieht der SPÖ-Vorschlag auch vor, dass die Maklergebühren nicht nur für Mieter*innen sondern auch für Käufer*innen von Wohnungen oder Einfamilienhäusern (derzeit 3 Prozent der Kaufsumme) gestrichen werden.
Der SPÖ-Vorschlag sieht auch empfindliche Strafen vor, wenn Provisionen zu Unrecht verlangt wurden. Demgegenüber sind die von der Regierung vorgesehenen Verwaltungsstrafen sehr niedrig. Becher: „Nach dem Regierungsentwurf zahlen sich Verstöße gegen das Gesetz aus, weil die Strafandrohung sehr oft niedriger ist, als zwei Monatsmieten Provision.“ (Schluss) wf/ls
Rückfragen & Kontakt
SPÖ-Parlamentsklub
01/40110-3570
klubpresse@spoe.at
https://klub.spoe.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | SPK