Seit Dienstagnachmittag liegt für acht Wochen eine Novelle des Staatsschutz- und Nachrichtendienste-Gesetzes zur Begutachtung auf. Darin befindet sich die Erlaubnis, über Messenger-Dienste gesendete Inhalte zu überwachen. Allerdings sind dieser Möglichkeit sehr enge Grenzen gesetzt. Die Überwachung ist zeitlich beschränkt, muss richterlich genehmigt und vom Rechtsschutzbeauftragten engmaschig begleitet werden.