- 05.12.2025, 15:14:32
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- OTS0148
Innenausschuss einstimmig für strafrechtliche Verschärfungen bei Missbrauch von Gefährder-Überwachung
Gemeinsame Entschließung nach Initiative der Grünen
Einige Oppositionsanträge zu Sicherheitsthemen hat der Innenausschuss heute debattiert. Vertagt wurden davon mit den Stimmen der Dreierkoalition zwei Anträge der FPÖ für eine Verfeinerung der polizeilichen Kriminalstatistik auf die Gemeindeebene und gegen medial kolportierte "EU-Geheimdienstpläne". Die Grünen wiederum urgierten in zwei Entschließungsanträgen stärkere Missbrauchsprävention bei Überwachungsmaßnahmen - insbesondere durch eine Erhöhung des Strafrahmens - sowie eine umfassende "Überwachungsgesamtrechnung". Letzterer Antrag wurde ebenso vertagt.
Zum Antrag der Grünen zur stärkeren Missbrauchsprävention bei Überwachungsmaßnahmen brachten ÖVP, SPÖ und NEOS jedoch gemeinsam mit den Grünen einen Antrag im Ausschuss ein, der einstimmig angenommen wurde. Bei der jüngst beschlossenen Novelle zur Gefährder-Überwachung sei es rechtsstaatlich geboten, dass deren operative Anwendung nicht vor einer adäquaten strafrechtlichen Flankierung erfolgt, heißt es im gemeinsamen Antrag. Die Bundesregierung wird daher daran erinnert, diesbezüglich ihre im Ministerratsvortrag eingegangene Selbstbindung einzuhalten und entsprechende Grundlagen vorzubereiten. Konkret wird um einen Regelungsvorschlag im Strafgesetzbuch ersucht, um eine missbräuchliche Ausübung von den betreffenden Befugnissen angemessen zu bestrafen. Der ursprüngliche Antrag der Grünen blieb in der Minderheit.
Verschärfungen bei Missbrauch von Überwachungsmaßnahmen
Mit der Einführung der Gefährder-Überwachung im Juni 2025 habe die Bundesregierung zahlreiche Missbrauchsvorkehrungen angekündigt, aber nie umgesetzt, bemängelten die Grünen in ihrem ursprünglichen Entschließungsantrag (579/A(E)), auf dessen Grundlage im Ausschuss der gemeinsame Antrag eingebracht und einstimmig angenommen wurde. Sie urgierten eine Anpassung des Strafgesetzbuchs, um den Strafrahmen für den Missbrauch von Überwachungsmaßnahmen zu erhöhen. Zudem forderten die Grünen eine Evaluierung der gesellschaftlichen Auswirkungen von Überwachung und die Stärkung des öffentlichen Vertrauens in die Rechtsstaatlichkeit durch Transparenzmaßnahmen wie öffentliche Berichte über Überwachungstätigkeiten und verfassungsschutzrelevante Vorfälle.
Süleyman Zorba (Grüne) meinte, ihm fehle zwar der Hinweis auf den "Chilling Effect" im gemeinsamen Antrag, dennoch sei er froh, dass man ihn zustande gebracht habe. Sophie Marie Wotschke (NEOS) meinte zum Antrag der Grünen, dass man keine neuen Berichte wolle. Die angekündigten strafrechtlichen Verschärfungen seien aber nicht vergessen worden. Essentiell sei aus ihrer Sicht auf jeden Fall, dass diese vor der Implementierung der entsprechenden Software geschaffen werden. Bereits bei der Novelle zur Gefährder-Überwachung sei der SPÖ wichtig gewesen, dass es eine Einbindung eines Rechtsschutzbeauftragten brauche, so Sabine Schatz (SPÖ). Mit der vorliegenden gemeinsamen Entschließung wolle man den Schritt weiter gehen, dass es bei Missbrauch auch strafrechtlich relevante Maßnahmen geben kann.
Die Freiheitlichen seien massiv gegen die "Messengerüberwachung" aufgetreten und seien überzeugt, dass diese ein Irrweg sei, so Gernot Darmann (FPÖ). Fakt sei aber, wenn es diese nun gebe, brauche es ein scharfes Strafrecht bei Missbrauch. Die FPÖ werde daher bei der eingebrachten Entschließung zustimmen, sich aber genau anschauen, was letztlich konkret als Vorschlag gegen Missbrauch vorgelegt werden wird.
Grüne fordern "Überwachungsgesamtrechnung"
Auf die Gefährder-Überwachung und andere Überwachungsmaßnahmen gehen die Grünen-Abgeordneten Agnes-Sirkka Prammer und Süleyman Zorba auch in einem weiteren Entschließungsantrag ein, in dem sie eine "Überwachungsgesamtrechnung" fordern (604/A(E)). Während einzelne Maßnahmen für sich betrachtet verhältnismäßig scheinen mögen, werde die kumulative Wirkung mehrerer parallel eingesetzter Instrumente auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit nicht umfassend geprüft. Die Bundesregierung solle daher alle bestehenden Überwachungsbefugnisse in ihrer Gesamtheit auf Verhältnismäßigkeit untersuchen. Prammer und Zorba schlagen eine strukturierte Erhebung vor zu Umfang, Zweck, Eingriffsintensität, Datenverknüpfungen, Zahl der Betroffenen sowie zu Verantwortlichkeiten und Sanktionsmechanismen. Darauf aufbauend sollen Wirksamkeit, Grundrechtsschutz und gesellschaftliche Auswirkungen umfassend evaluiert werden. Es fehle der Überblick, wenn man sich die Frage stelle, ob die Eingriffe in die Privatsphäre immer gerechtfertigt seien, so Prammer. Es brauche eine Gesamtrechnung, um die Maßnahmen etwa auch verfassungsrechtlich im Gesamtbild abwägen zu können.
Lukas Brandweiner (ÖVP) wies darauf hin, dass Überwachungsmaßnahmen laufend geprüft und weiterentwickelt würden. Entsprechende Evaluierungen, etwa auch hinsichtlich der Gefährder-Überwachung, seien aus seiner Sicht abzuwarten. ÖVP, SPÖ und NEOS sprachen sich gemeinsam für die Vertagung aus. Ines Holzegger (NEOS) fand die Intention der Grünen für grundsätzlich unterstützenswert, ihr fehle jedoch eine Priorisierung der Maßnahmen im Antrag, da manche gravierender als andere seien. Werner Herbert (FPÖ) signalisierte Unterstützung für den Antrag, zumal er eine sachliche Evaluierung aller bestehenden Maßnahmen für sinnvoll erachte.
FPÖ für Erweiterung der Kriminalstatistik
FPÖ-Abgeordnete Gernot Darmann und Reinhold Maier fordern in einem Entschließungsantrag, Gemeinden als kleinste geografische Einheit in die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) aufzunehmen (620/A(E)). Bislang werde die Kriminalität nur auf Bezirksebene ausgewiesen. Angesichts digitaler Möglichkeiten und wachsender Transparenzanforderungen sei eine detailliertere Darstellung notwendig, argumentieren die Antragsteller - auch, um Kriminalität zielgerichteter entgegenwirken zu können. Bisher dürften gewisse Informationen etwa aufgrund von Datenschutz nicht weitergegeben werden, bemängelte Werner Herbert (FPÖ).
Auch dieser Antrag wurde mit den Stimmen der Dreierkoalition vertagt. Ähnlich wie Sophie Wotschke (NEOS) meinte Christian Oxonitsch (SPÖ), dass Datenschutz und Persönlichkeitsschutz zu berücksichtigen seien. Er glaube, dass gerade in kleinen Gemeinden bei Veröffentlichung der Daten unter Umständen der Persönlichkeitsschutz nicht sichergestellt werden könne. Margreth Falkner (ÖVP) zufolge werde man den Punkt aber mitnehmen und prüfen. Agnes Sirkka Prammer (Grüne) würde dem Antrag zustimmen, wie sie sagte, zumal Transparenz auch in diesem Bereich wichtig sei und zu mehr Sicherheit beitragen könne. Es gehe darum, mit den Daten politisch arbeiten zu können, um daraus etwaige Schlüsse zu ziehen. Irene Eisenhut (FPÖ) bekräftigte, die Daten seien vorhanden und müssten nur in die Kriminalstatistik übertragen werden. Für die politische Komponente wäre Transparenz ein guter Schritt.
FPÖ gegen "EU-Geheimdienstpläne"
In einem weiteren Entschließungsantrag, der ebenso vertagt wurde, wenden sich die Freiheitlichen gegen medial kolportierte Pläne von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, einen eigenen EU-weiten Nachrichtendienst zu gründen (608/A(E)). Da dies ein "brandgefährlicher Schritt" in Richtung eines "EU-Zentralstaats" wäre, fordern sie die Bundesregierung auf, im Rahmen der EU-Institutionen gegen den "Plan eines zentralen EU-Geheimdienstes" aufzutreten. Dieser "EU-Geheimdienst" solle nicht nur organisatorisch im Hintergrund, sondern auch operativ tätig und im Generalsekretariat der Europäischen Kommission angesiedelt werden, führte Darmann im Ausschuss aus. Solche Pläne seien nicht demokratisch legitimiert und "unterminieren" nationalstaatliche Kompetenzen.
Der Antrag der FPÖ habe "keine Grundlage", erwiderte Sophie Marie Wotschke (NEOS), da medial lediglich zu erfahren sei, dass in von der Leyens Büro Planstellen zur Informationssammlung über die weltpolitische Lage geschaffen würden. Die FPÖ "macht etwas zum Thema, was keines ist", erklärte auch Andreas Minnich (ÖVP) und warf den Freiheitlichen vor, Angst zu schüren. Agnes Sirkka Prammer (Grüne) sah eine Zusammenarbeit von europäischen Geheimdiensten grundsätzlich positiv, da damit "schon vieles verhindert" worden sei. Die Ausgestaltung einer solchen Kooperation müsse jedoch "genau angeschaut" werden. (Schluss Innenausschuss) wit/mbu
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