- 05.12.2025, 18:14:34
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Parlament: TOP im Nationalrat am 12. Dezember 2025
Nulllohnrunde für die Bundespolitik, Dienstrechts-Novelle, Cybersicherheit, Beschaffungen beim Bundesheer, Immunität
Am letzten Sitzungstag in diesem Jahr wird der Nationalrat voraussichtlich über eine neuerliche Nulllohnrunde für Politikerinnen und Politiker auf Bundesebene sowie die Dienstrechts-Novelle 2025 beraten. Mit dieser sollen laut Ankündigung der ÖVP insbesondere der dreijährige Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst und der Zugang zur Teilpension für Beamtinnen und Beamte fixiert werden.
Im zweiten Anlauf könnten die Abgeordneten außerdem das neue Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz beschließen. Dabei geht es um die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Erhöhung der Cybersicherheit in kritischen Einrichtungen. Ein erster Versuch war im Sommer 2024 an der nötigen Zweidrittelmehrheit im Plenum gescheitert. Eine intensive Debatte ist auch über die Beschaffungen im Bundesheer zu erwarten: Dazu liegt ein Bericht von Verteidigungsministerin Klaudia Tanner vor.
Schließt der Immunitätsausschuss seine Beratungen zeitgerecht ab, könnte darüber hinaus ein Auslieferungsbegehren der Staatsanwaltschaft Wien gegen ÖVP-Abgeordneten Wolfgang Gerstl auf die Tagesordnung kommen.
Fragestunde
Noch offen ist, ob an diesem Tag eine Fragestunde stattfinden wird. An der Reihe wäre Wissenschafts- und Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner.
Dienstrechts-Novelle 2025
Vorerst nur um eine leere Gesetzeshülle handelt es sich bei der "Dienstrechts-Novelle 2025". Sie soll erst durch einen Abänderungsantrag im Plenum einen konkreten Inhalt bekommen. Zum einen ist geplant, den zwischen Regierung und Gewerkschaft vereinbarten dreijährigen Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst in den Gesetzesentwurf einzubauen. Anders als noch im letzten Jahr beschlossen, sollen die Gehälter im öffentlichen Dienst erst ab Juli - und nicht schon im Jänner - um 0,3 % über der Inflation, insgesamt also um 3,3 %, erhöht werden. Grund dafür ist die angespannte Budgetlage. Gleichzeitig wurde zwischen den Verhandlern für August 2027 und für September 2028 ein durchschnittliches Gehaltsplus von 1 % in Form gestaffelter Fixbeträge vereinbart, wobei niedrigere Gehälter deutlich stärker wachsen sollen als höhere.
Darüber hinaus ist laut ÖVP vorgesehen, die neue Teilpension auch Beamtinnen und Beamten zugänglich zu machen. Ebenso könnten noch weitere Detailänderungen für den öffentlichen Dienst beschlossen werden. Zu erwarten ist eine breite Mehrheit für das Gesetzespaket: Neben den Koalitionsparteien wollen auch die Grünen dem Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst zustimmen, wie sie im Verfassungsausschuss erklärten.
Neuerliche Nulllohnrunde für Politikerinnen und Politiker
Einhellig hat sich der Verfassungsausschuss dafür ausgesprochen, die Bezüge von Politikerinnen und Politikern auf Bundesebene auch im Jahr 2026 nicht an die Inflation anzupassen. Davon betroffen sind unter anderem die Mitglieder der Bundesregierung inklusive Kanzler und Vizekanzler, der Bundespräsident, die Abgeordneten zum Nationalrat und die Mitglieder des Bundesrats. Ebenso bleiben die Bezüge von Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker und der dreiköpfigen Volksanwaltschaft eingefroren. Man wolle einen Beitrag zur Budgetkonsolidierung leisten, hatten ÖVP, SPÖ und NEOS den von ihnen eingebrachten Antrag begründet. Zustimmung kam im Ausschuss auch von der Opposition, wiewohl die FPÖ die Einbeziehung von Managerinnen und Managern staatsnaher Unternehmen vermisst.
Für Spitzenpolitikerinnen und -politiker ist es bereits die dritte Nulllohnrunde in Folge. Abgeordnete zum Nationalrat und Mitglieder des Bundesrats haben vor zwei Jahren immerhin die halbe Inflationsabgeltung erhalten. Auswirkungen hat der Beschluss auch auf die Gehaltspyramide für Politikerbezüge: Diese ist durch wiederkehrende Nulllohnrunden auf Bundesebene - beispielsweise auch in den Jahren 2018, 2019 und 2021 - und unterschiedliche Länderregelungen inzwischen in eine ordentliche "Schieflage" geraten, wie unter anderem die NEOS im Ausschuss hervorhoben.
Maßnahmen für digitale Souveränität
Anknüpfend an eine Initiative der Grünen spricht sich der Wissenschaftsausschuss einhellig dafür aus, Maßnahmen zur Stärkung der digitalen Souveränität Österreichs zu ergreifen. In dem Antrag werden die Bundesregierung und insbesondere der Bundeskanzler ersucht, die im Ministerratsvortrag vom 12. November 2025 angeführten Vorhaben unter Berücksichtigung der Inhalte der europäischen Erklärung zur digitalen Souveränität umzusetzen. Angestrebt werden soll zudem, mit der Umsetzung innerhalb der nächsten sechs Monate zu beginnen. Dem Nationalrat solle halbjährlich über Fortschritte berichtet werden.
Keine Mehrheit im Ausschuss erhielt der ursprüngliche Antrag der Grünen. Darin warnen sie, dass die digitale Souveränität der EU und auch Österreichs an einem Kipppunkt stehe. Die österreichische Verwaltung bezahle jährlich Millionen Euro an Tech-Konzerne außerhalb der EU für deren proprietäre Systeme und habe sich damit in eine "veritable Abhängigkeit gebracht".
Erhöhung der Cybersicherheit in kritischen Einrichtungen
Bereits im Jahr 2024 haben die damaligen Koalitionsparteien ÖVP und Grüne einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2 zur Sicherheit von Netzwerk- und Informationssystemen vorgelegt. Ziel der Richtlinie ist es, systemrelevante Unternehmen und Institutionen unionsweit auf potenzielle Cyberattacken vorzubereiten und entsprechende Schutzvorkehrungen sicherzustellen bzw. klar festzulegen, wie mit erfolgten Cybercrime-Vorfällen umzugehen ist. Der damalige Gesetzesentwurf ist im Nationalrat allerdings an der notwendigen Zweidrittelmehrheit gescheitert, inzwischen hat die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet.
Nun unternimmt die Regierung mit dem Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 einen neuen Anlauf. Dieses orientiert sich weitestgehend an der Version von 2024, sieht jedoch Adaptierungen etwa bei den Berichtspflichten, den Übergangsfristen und der institutionellen Ausgestaltung der neuen Cybersicherheitsbehörde vor. Diese Behörde spielt bei der Umsetzung der EU-Richtlinie als zentrale Ansprechstelle auf nationaler und internationaler Ebene eine zentrale Rolle und soll etwa die Behandlung von Sicherheitsvorfällen übernehmen. Unter der Aufsicht des Innenministeriums sollen außerdem ein oder mehrere Computer-Notfallteams bzw. CSIRTs (Cybersecurity Incident Response Teams) eingerichtet werden, zu deren Aufgaben es unter anderem gehören wird, Cyberbedrohungen zu erkennen und zu analysieren, Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu koordinieren sowie betroffene Einrichtungen bei der Wiederherstellung ihrer Systeme zu unterstützen.
Neben der institutionellen Architektur definiert das NISG 2026 außerdem umfassende Pflichten für jene Einrichtungen, die eine kritische Rolle für die Aufrechterhaltung staatlicher Funktionen spielen. Insgesamt sind vom Gesetz 18 Sektoren - darunter etwa Energie, Lebensmittelproduktion, Verkehr, Bankwesen und Gesundheit - umfasst, wobei die betroffenen Einrichtungen unter anderem zu einem systematischen Risikomanagement und zur Meldung von erheblichen Cybersicherheitsvorfällen verpflichtet werden.
Dieses Mal steht die Chance gut, dass das Gesetz die nötige Zweidrittelmehrheit erhält: Im Innenausschuss stimmten neben den Koalitionsparteien auch die Grünen dafür. Die FPÖ ist demgegenüber nach wie vor kritisch.
Verschärfungen bei Missbrauch von Gefährder-Überwachung
An das Plenum weitergeleitet hat der Innenausschuss auch einen gemeinsamen Entschließungsantrag von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen zur im Sommer beschlossenen Messenger-Überwachung. Konkret wird die Regierung um einen Vorschlag zur Änderung des Strafgesetzbuchs ersucht, um eine missbräuchliche Ausübung der Befugnisse zur Gefährder-Überwachung angemessen bestrafen zu können. Es sei rechtsstaatlich geboten, dass die operative Anwendung der Gefährder-Überwachung nicht vor einer adäquaten strafrechtlichen Flankierung erfolgt, heißt es im gemeinsamen Antrag. Die Bundesregierung wird daher daran erinnert, diesbezüglich ihre im Ministerratsvortrag eingegangene Selbstbindung einzuhalten und entsprechende Grundlagen vorzubereiten.
Ausgangspunkt für den Beschluss war ein Antrag der Grünen, der selbst jedoch in der Minderheit blieb. Unter anderem wird darin auch eine Evaluierung der gesellschaftlichen Auswirkungen von Überwachungsmaßnahmen und die Stärkung des öffentlichen Vertrauens in die Rechtsstaatlichkeit durch Transparenzmaßnahmen wie öffentliche Berichte über Überwachungstätigkeiten und verfassungsschutzrelevante Vorfälle gefordert.
Jahresbericht der Beschaffungs-Prüfkommission
Eine intensive Debatte ist über den Jahresbericht 2024 der Beschaffungs-Prüfkommission (BPK) zu erwarten, der auf Antrag der Freiheitlichen im Plenum debattiert wird. Die BPK soll als beratendes Gremium der Verteidigungsministerin die gesetzmäßige Vollziehung sowie eine sparsame Gebarung bei Beschaffungen für das Bundesheer sicherstellen. In ihrem Bericht weist sie unter anderem auf aus ihrer Sicht mögliche Präjudizierungen von Vergabeverfahren hin - etwa durch vorab kommunizierte Systementscheidungen, völkerrechtliche Vereinbarungen oder durch enge technische Spezifikationen - und empfiehlt eine frühere Einbindung der vergaberechtlichen Fachstelle sowie einen Ausbau des Compliance-Managements.
Das Verteidigungsressort zeigt sich in seiner Stellungnahme zwar offen für die Weiterentwicklung bestehender Maßnahmen, widerspricht jedoch zentralen Einschätzungen der BPK. Mehrere Feststellungen würden auf "Mutmaßungen" beruhen. Insbesondere die Annahmen zu Präjudizierungen oder zu Defiziten im Compliance-Informations- und Weiterbildungswesen seien aus Sicht des Ressorts nicht zutreffend. Die BPK prüfte 2024 vier Beschaffungsvorhaben: die Nachfolge des Transportflugzeugs C-130 ("Hercules"), die Beschaffung der Fliegerabwehr mittlerer Reichweite (mFAL) im Rahmen der European Sky Shield Initiative (ESSI), die Beschaffung von 35.600 Kampfstiefeln für das Bundesheer sowie den Bau eines Simulationsgebäudes für die neue Hubschrauberflotte AW-169 in Langenlebarn.
Export von Rüstungsgütern
Den Koalitionsparteien ist es ein Anliegen, das Kriegsmaterialgesetz in Hinblick auf zügige und effiziente Genehmigungsverfahren für den Export von Rüstungsgütern zu evaluieren. Sie knüpfen damit an einen Antrag der FPÖ an, der selbst im Verteidigungsausschuss keine Mehrheit erhielt. Um den betroffenen Unternehmen mehr Planungssicherheit zu geben, fordern die Freiheitlichen unter anderem die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Rüstungsexporte durch eine Fristsetzung. Demnach sollen Exportvorhaben automatisch als genehmigt gelten, wenn die zuständige Behörde innerhalb von sechs Wochen keinen Einspruch erhebt.
Neutralität und Sicherheitspolitik
Auch ein Vorstoß der FPÖ für einen "5-Punkte-Plan zum Schutz der Neutralität" wurde im Verteidigungsausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen abgelehnt. Demnach soll sich Österreich als Plattform für den Dialog zur Konfliktbeilegung positionieren, kein "EU-Anhängsel" sein und keine Transporte von Truppen oder Waffen in Kriegsgebiete durch Österreich mehr erlauben. Ebenso lehnt die FPÖ eine Teilnahme Österreichs am Sanktionsregime gegen Russland ab.
Die Koalitionsfraktionen nutzen die Beratungen allerdings dazu, um einen eigenen Antrag einzubringen: Ihnen geht es darum, die Prioritäten der Regierung für Österreichs Sicherheitspolitik rasch in die Überarbeitung der österreichischen Sicherheitsstrategie zu integrieren.
Neue Sicherheitsstrategie
Die Grünen drängen vor dem Hintergrund einer veränderten Sicherheitslage darauf, die im April angekündigte neue Sicherheitsstrategie bis Jahresende vorzulegen. Um demokratische Legitimität sicherzustellen, sei die Öffentlichkeit dabei umfassend einzubinden. Der Vorwurf, dass keine öffentliche Diskussion gewünscht sei, wurde seitens SPÖ und NEOS zurückgewiesen. Auch das Parlament sei in den Diskussionsprozess umfassender denn je zuvor eingebunden. Seitens der SPÖ hieß es, erste Ergebnisse zur Sicherheitsstrategie erwarte man sich für das erste Quartal 2026. Der Antrag wurde im Ausschuss daher abgelehnt und hat damit wohl auch im Plenum keine Erfolgschance.
Behördliche Ermittlungen gegen ÖVP-Abgeordneten Wolfgang Gerstl
Schließt der Immunitätsausschuss seine Beratungen rechtzeitig ab, könnte der Nationalrat auch über ein Auslieferungsbegehren abstimmen. Die Staatsanwaltschaft Wien will gegen ÖVP-Abgeordneten Wolfgang Gerstl wegen des Verdachts auf Verletzung des Amtsgeheimnisses ermitteln. Medienberichten zufolge geht es dabei um die Verwendung und Weitergabe von Informationen durch Gerstl im Vorfeld der Wien-Wahl. Die Sitzung des Immunitätsausschusses ist für Donnerstagabend in Aussicht genommen. (Schluss TOP im Nationalrat) mbu/gs
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.
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