Die Regierung hat sich auf bundesweit einheitliche Pauschalen für die Sozialabgaben auf Trinkgeld geeinigt. Sie betragen 2026 für Zahlkellner 65 Euro und für jene ohne Inkasso 45 Euro pro Monat, 2027 dann 85 beziehungsweise 45 Euro und 2028 100 beziehungsweise 50 Euro, wie Tourismus-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner (ÖVP) am Donnerstag mitteilte. Ab 2029 soll dann eine Anpassung an die Inflation erfolgen. Nachforderungen durch die Sozialversicherung werden ausgeschlossen. Trinkgelder sind in Österreich steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig. Früher waren die Beträge nur schwer überprüfbar, nun scheinen sie bei Kartenzahlung aber in der Registrierkasse auf. Das führte zu teils hohen Nachforderungen seitens der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und hat die nunmehrigen Diskussionen losgetreten.