Rechtssicherheit für Unternehmer und Mitarbeiter erreicht – Trinkgeld bleibt Ausdruck persönlicher Wertschätzung – Peschta: „Außerordentliche Leistung wird weiterhin belohnt.“
Die nun erreichte Einigung für die Trinkgelder in der Gastronomie ist ein wichtiger Schritt zur Absicherung der Wiener Gastronomie, zeigt sich Thomas Peschta, Obmann der Fachgruppe Gastronomie in der Wirtschaftskammer Wien erleichtert. Mit dem nun gefundenen Kompromiss werden sowohl die Interessen der Unternehmer als auch der Arbeitnehmer berücksichtigt. „Damit bleibt die Branche auch für beide Seiten weiterhin attraktiv“.
„Trinkgelder sind ein wichtiger Motivationsfaktor und Leistungsanreiz für die Mitarbeiter in der Gastronomie zusätzlich zu den Gehältern, die wir in den letzten fünf Jahren um rund 35 Prozent erhöht haben. Denn für außerordentlichen Einsatz und Service am Gast wird man in unserer Branche direkt vom Gast belohnt“, erklärt Peschta. Und ist überzeugt, dass eben diese, über das Gehalt hinausgehende Belohnung ein wichtiger Bestandteil der hohen Servicequalität in Gasthäusern und Restaurants ist: „Trinkgeld ist bei uns keine Selbstverständlichkeit, sondern muss erarbeitet werden. Und dafür legen sich unsere Mitarbeiter täglich extra ins Zeug.“
Mit der nun erzielten Einigung bleiben die Trinkgelder auch künftig zum überwiegenden Teil bei den Mitarbeitern und gleichzeitig wird auch Rechtssicherheit für die Unternehmer hergestellt. Peschta: „Das System ähnelt künftig dem, was wir bisher in Wien hatten. Die Umstellung ist für uns in Wien also gering – und dennoch für andere Bundesländer ein ganz wichtiger Schritt. Dass die künftigen Beitragshöhen unseren bisherigen sehr ähnlich sind, beweist, dass wir mit unserer bisherigen Lösung in Wien richtig gelegen sind. Wichtig ist, dass es nun Rechtssicherheit für alle Beteiligten auch auf lange Frist gibt“.
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