Klosterneuburg (OTS) - Die Augustiner-Chorherren des Stiftes Klosterneuburg weisen den Vorwurf der Vertuschung eines Missbrauchsvorfalles aus dem Jahr 1993 zurück und stellen Folgendes klar:
Ein Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Letztgericht ermächtigt das Stift zu folgender Erklärung:
Klosterneuburg (OTS) - Der Oberste Gerichtshof hat nun auch in der Klage von Frau Weidenthaler zugunsten des Stiftes Klosterneuburg entschieden, hat die außerordentliche Revision zurückgewiesen und damit das Eigentum...
Klosterneuburg (TP/OTS) - Heinz und Christine Bruny begehren folgende GEGENDARSTELLUNG:
Mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) besteht nun Rechtssicherheit: Die seit Jahren geübte Praxis des Stiftes wurde bestätigt.