- 13.07.2012, 11:32:23
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- OTS0091 OTW0091
Stift Klosterneuburg: Oberster Gerichtshof (OGH) weist Pächterbeschwerde zurück.
Mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) besteht nun Rechtssicherheit: Die seit Jahren geübte Praxis des Stiftes wurde bestätigt.
Klosterneuburg (TP/OTS) - Der OGH hat die Revision der Kläger
zurückgewiesen, die bereits von der 1. und 2. Instanz erfolgte
Abweisung des Feststellungsbegehrens bestätigt und der Revision des
Stiftes und der gelebten Praxis der Pachtverträge Recht gegeben: So
hat der OGH das Begehren über die Anwendbarkeit der §§ 12 und 14 des
MRG über das Eintrittsrecht von Ehegatten oder nahen Angehörigen
nicht bestätigt. Der OGH hat ausgesprochen, dass das im
gegenständlichen Fall befristet abgeschlossene Vertragsverhältnis als
unbefristet gilt und auch die Kündigungsschutzbestimmungen analog des
Mietrechtsgesetzes (MRG) anzuwenden sind. Hinsichtlich der Höhe des
Pachtzinses tritt hier für die Zukunft keine Änderung ein, da hier
die stiftliche Praxis bei gleichbleibenden Vertragspartnern immer
denselben Bestandzins fortschrieb. Hinsichtlich der Eintrittsrechte
geht die stiftliche Praxis für die Bestandsnehmer sogar einen
günstigeren Weg, da für Ehegatten und Partner die gleichen
Konditionen angeboten wurden und werden und für Kinder und
Kindeskinder besonders ermäßigte Sätze gelten.
"Wir sind froh, dass mit dieser OGH-Entscheidung nun sowohl für
unseren Pächter als auch für uns Rechtssicherheit besteht" freut sich
Wirtschaftsdirektor Mag. Andreas Gahleitner. Dr. Reinhard Lachinger,
Rechtsvertreter des Stiftes Klosterneuburg ergänzt, die Entscheidung
zeige, dass die gelebte Vertragspraxis des Stiftes keinen Grund zu
Klage gibt.
"Wir haben uns immer um faire Bedingungen und ein gutes
Einvernehmen mit unseren Pächtern bemüht ", unterstreicht auch der
Liegenschaftsverwalter des Stiftes, Dr. Andreas Leiss. "Und auch in
Zukunft werden wir alles daran setzen, gemeinsam mit unseren Pächtern
diesen Weg zu beschreiten".
Das Stift Klosterneuburg wurde 1114 gegründet und 1133 den
Augustiner Chorherren übergeben, um ein religiöses, soziales und
kulturelles Zentrum zu bilden. Das Stift ist heute ein wichtiger
kulturtouristischer Faktor, eine religiöse und soziale Institution
und ein bedeutender Wirtschaftsbetrieb. Es besitzt unter anderem das
älteste Weingut Österreichs mit über 100 Hektar Fläche.
Informationen: http://www.stift-klosterneuburg.at
Rückfragehinweis:
Dr. Peter Schubert
Stift Klosterneuburg - Pressesprecher
Tel.: +43 (0)676 44 79 041
presse@stift-klosterneuburg.at
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