• 21.09.2012, 10:56:18
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  • OTS0088 OTW0088

Stift Klosterneuburg: Gegendarstellung von Heinz und Christine Bruny in Sachen Pächterbeschwerde

Klosterneuburg (TP/OTS) - Heinz und Christine Bruny begehren folgende
GEGENDARSTELLUNG:

Auf der Website des Stifts Klosterneuburg sowie in einer
OTS-Aussendung vom 13.7.2012 geben Sie die Behauptung wieder, der
Oberste Gerichtshof (OGH) hätte die Pächterbeschwerde zurückgewiesen
und die gelebte Praxis des Stifts Klosterneuburg bestätigt. Sie
behaupten weiters, dass mit der Entscheidung des Obersten
Gerichtshofs (OGH) nun Rechtsicherheit für die Pächter bestünde und
die seit Jahren geübte Praxis bestätigt worden wäre.

Diese Mitteilung ist in irreführender Weise unvollständig.

Die Klage des Ehepaars Bruny umfasst drei Urteilsbegehren, von
denen zwei abgewiesen wurden. Ein Urteilsbegehren, nämlich die
Feststellung, dass der ursprünglich befristete Bestandvertrag von
23.2.1970 in der Zwischenzeit in ein unbefristetes Bestandverhältnis
übergegangen sei, das den Kündigungsschutzbestimmungen des MRG
unterliege, wurde vom Obersten Gerichtshof (OGH) hingegen bestätigt.
Der Oberste Gerichtshof hat somit die seit Jahren geübte Praxis des
Stifts, nämlich, dass Bestandverträge lediglich auf die Dauer von
fünf Jahren befristet abgeschlossen wurden, nicht bestätigt, sondern
bestätigt, dass mittlerweile ein unbefristeter Bestandvertrag
vorliegt.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | TPK

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