- 04.07.2013, 11:07:45
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Stift Klosterneuburg gewinnt Medienprozess
Ein Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Letztgericht ermächtigt das Stift zu folgender Erklärung:
Utl.: Ein Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Letztgericht
ermächtigt das Stift zu folgender Erklärung: =
Wien (TP/OTS) - "Im Namen der Republik Das Oberlandesgericht Wien hat
in der Mediensache der Antragsteller Heinz und Christine Bruny gegen
den Antragsgegner Chorherrenstift Klosterneuburg wegen § 14 MedienG
über die Berufung des Antragsgegners zu Recht erkannt, dass die im
Urteil des Landesgerichtetes Korneuburg vom 19. September 2012
ausgesprochene Anordnung der Veröffentlichung der von den
Antragstellern begehrten Gegendarstellung zur Veröffentlichung auf
der Website des Stiftes Klosterneuburg und einer OTS-Aussendung des
Stifts vom 13. Juli 2012 mit dem Titel "Stift Klosterneuburg:
Oberster Gerichtshof weist Pächterbeschwerde zurück" aufgehoben und
das diesbzügliche Gegendarstellungsbegehren abgewiesen wird.
Oberlandesgericht Wien Abt. 17, am 8. Mai 2013".
Das Stift Klosterneuburg wurde 1114 gegründet und 1133 den
Augustiner Chorherren übergeben, um ein religiöses, soziales und
kulturelles Zentrum zu bilden. Das Stift ist heute ein wichtiger
kulturtouristischer Faktor, eine religiöse und soziale Institution
und ein bedeutender Wirtschaftsbetrieb. Es besitzt unter anderem das
älteste Weingut Österreichs mit über 100 Hektar Fläche.
Informationen: www.stift-klosterneuburg.at
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