Das ausnahmslose Verbot des Einfrierens von Eizellen ohne medizinischen Grund ist laut dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig. Ein möglicher sozialer Druck auf Frauen sei kein ausreichender Grund für das Verbot, auch würden keine ethischen Probleme durch das sogenannte „Social Egg Freezing“ entstehen. Da dafür mehrere Neuregelungen nötig sind, wird das Verbot erst am 1. April 2027 aufgehoben, wie der VfGH am Dienstag mitteilte.