- 21.10.2025, 15:18:32
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Gleichbehandlungsausschuss fordert mehr Kontrolle über Frauenförderungsfonds LEA
Einstimmigkeit auch für Initiative für Mädchen im MINT-Bereich
Der Gleichbehandlungsausschuss hat sich heute einstimmig für mehr parlamentarische Kontrolle über den Frauenförderungsfonds LEA ausgesprochen. Er soll künftig jährlich berichterstatten müssen. Einstimmig waren die Abgeordneten auch für mehr Chancengleichheit im MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik).
Zahlreiche Anliegen der Opposition wurden vertagt. Die Grünen brachten etwa eine Initiative für Social Egg Freezing vor. Sie wurde mit Verweis auf das erwartete Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vertagt, das kurz danach bekannt gegeben wurde. Außerdem setzten sich die Grünen für die Regelung von Abtreibungen außerhalb des Strafrechts, für die Möglichkeit künstlicher Befruchtung für alleinstehende Frauen und für Schutzzonen rund um Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche ein. Die FPÖ thematisierte in mehreren Anträgen etwa die Unterstützung für schwangere Frauen sowie die Brustkrebsvorsorge.
Frauenförderungsfonds LEA muss Nationalrat jährliche Berichte vorlegen
Nachdem der Frauenförderungsfonds "LEA - Let's Empower Austria" in der Vergangenheit - auch von der nunmehrigen Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner - als intransparent kritisiert worden war, fordern die Abgeordneten auf Initiative der Koalitionsparteien nun mehr Kontrolle ein. Mit einem Entschließungsantrag (411/A(E)) ersuchen sie die Frauenministerin, sicherzustellen, dass dem Nationalrat jährlich bis zum 30. September ein Bericht über die finanzielle Gebarung und die Tätigkeit von LEA vorgelegt wird.
Abgelehnt wurde ein ähnlicher Antrag der Grünen (451/A(E)), mit dem diese erreichen wollten, dass ein jährlicher Bericht über LEA bis zum 31. Jänner vorgelegt wird.
Roland Baumann (SPÖ) sprach sich ebenso für mehr Transparenz aus wie Rosa Ecker (FPÖ) und Juliane Bogner-Strauß (ÖVP). Für Meri Disoski (Grüne) sind die Transparenz und Prüfbarkeit von LEA "das Mindeste", insbesondere mit Blick auf das Budgetplus für den Fonds. Sabine Schatz (SPÖ) begründete die Vorlage im September mit dem bis dahin vorhandenen finalen Zahlenmaterial.
Chancengleichheit für Mädchen im technisch-gewerblichen Bildungswesen
Auch bei der Förderung von Chancengleichheit im MINT-Bereich sehen die Abgeordneten den Fonds LEA in der Pflicht. Mit einem Entschließungsantrag der Koalitionsparteien werden die Frauenministerin und der Bildungsminister ersucht, das Aufbrechen von Geschlechterstereotypen insbesondere in MINT-Berufen zu forcieren. In Zusammenarbeit mit LEA sollen Konzepte zur Förderung der Chancengleichheit von Mädchen im technisch-gewerblichen Bildungswesen entwickelt werden (533/A(E)).
Roland Baumann (SPÖ) wies auf veraltete Rollenbilder bei der Bildungs- und Berufswahl hin. Es sei wichtig, früh anzusetzen, konkret im primären Bildungsbereich, sagte er. Georg Strasser (ÖVP) und Petra Oberrauner (SPÖ) befürworteten Aktivitäten, um früh das Interesse für MINT-Fächer zu wecken. Henrike Brandstötter (NEOS) bezeichnete den Antrag als guten ersten Schritt und betonte, dass er gemeinsam mit dem Bildungsministerium entstanden sei. Ebenfalls wichtig fand sie, die Unternehmen im MINT-Bereich bei diesen Veränderungsprozessen gut zu begleiten.
Die Grünen würden das Anliegen zwar inhaltlich unterstützen, legte Meri Disoski (Grüne) dar. Sie sah aber die Verknüpfung mit dem Frauenförderungsfonds LEA skeptisch. Aus ihrer Sicht brauche es andere Maßnahmen wie Förderquoten und Gleichstellungspläne an Schulen. Sabine Schatz (SPÖ) wies darauf hin, dass durch die Budgeterhöhung bei LEA die notwendigen Mittel zur Verfügung stünden, um das Aufbrechen von Geschlechterstereotypen in diesem Bereich zu forcieren.
Auch die FPÖ wollte mit einem Entschließungsantrag (284/A(E)) die Regierung dazu auffordern, Maßnahmen für mehr Mädchen an HTL zu setzen. Es handle sich um konkrete Programme, betonte Lisa Schuch-Gubik (FPÖ). Der Antrag wurde abgelehnt. Man wolle das Thema "größer denken", argumentierte Juliane Bogner-Strauß (ÖVP).
Social Egg Freezing: Vertagung von Grünen-Antrag für Legalisierung
Nicht nur der Verfassungsgerichtshof gab heute eine Entscheidung über Social Egg Freezing, also das Einfrieren der eigenen Eizellen auch ohne medizinische Indikation, bekannt. Auch der Gleichbehandlungsausschuss befasste sich mit dem Thema. Anlass war ein Entschließungsantrag der Grünen (531/A(E)), mit dem sie sich für eine Legalisierung aussprachen. Konkret wollten sie von der Regierung eine Reform des Fortpflanzungsmedizingesetzes einfordern, die Social Egg Freezing legalisiert.
Frauen müssten selbst entscheiden dürfen, wann und unter welchen Umständen sie Kinder bekommen, forderte Meri Disoski (Grüne). Eine Legalisierung des Social Egg Freezings sei nicht zuletzt deshalb notwendig, weil Männer bereits jetzt ihre Samenzellen einfrieren lassen dürfen. Die FPÖ lehne Social Egg Freezing ab, betonte Rosa Ecker (FPÖ). Es gebe bereits Ausnahmen für medizinisch notwendige Fälle.
Henrike Brandstötter (NEOS) wies darauf hin, dass es gelebte Praxis sei, Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs abzuwarten. Sie stellte daher einen Vertagungsantrag, der mit den Stimmen der Koalition angenommen wurde. Wenige Minuten später wurde die Entscheidung des VfGH bekannt, wonach das Verbot von Social Egg Freezing verfassungswidrig sei. Mit 1. April 2027 wird demnach die entsprechende Bestimmung im Fortpflanzungsmedizingesetz aufgehoben. Bis dahin kann der Gesetzgeber nun neue Regeln schaffen.
Vertagung von weiteren Grünen-Anträgen zu Schwangerschaftsabbrüchen und künstlicher Befruchtung
Auch zu weiteren Forderungen der Grünen fasste der Ausschuss noch keine Beschlüsse. Die Koalition vertagte unter anderem einen Antrag, mit dem sich die Grünen dafür aussprechen, den Schwangerschaftsabbruch künftig außerhalb des Strafrechts zu regeln (452/A(E)). Der entsprechende Paragraph soll demnach aus dem Strafgesetzbuch gestrichen und die begleitenden Regeln ins Gesundheitsrecht überführt werden. 50 Jahre nach Inkrafttreten der Fristenregelung sei es höchst an der Zeit für weitere Schritte, sagte Meri Disoski (Grüne). Auch die Sozialdemokratie sei dafür, den Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch zu entfernen, legte Verena Nussbaum (SPÖ) dar. Derzeit gebe es dafür aber keine Mehrheiten im Parlament. Die FPÖ stehe klar zur Fristenlösung, betonte Rosa Ecker.
Ebenfalls vertagt wurde eine Initiative der Grünen für einen telemedizinisch begleiteten Schwangerschaftsabbruch (449/A(E)). Sie fordern bis Ende des Jahres 2025 eine Regierungsvorlage ein, die den rechtlichen Rahmen für telemedizinisch begleitete medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche schafft. Die Kosten sollen von der Sozialversicherung übernommen werden. Meri Disoski (Grüne) strich den niederschwelligen Zugang durch diese Methode heraus. Henrike Brandstötter (NEOS) begründete die Vertagung mit noch offenen Fragen zur Verfügbarkeit des Medikaments und zur Kostenübernahme.
Mit einer beantragten Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes wollen die Grünen erreichen, dass künftig auch alleinstehende Frauen eine künstliche Befruchtung nutzen können (496/A). Die Regelung, dass eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung nur in einer Ehe, einer eingetragenen Partnerschaft oder einer Lebensgemeinschaft zulässig ist, wollen sie dafür aus dem Gesetz streichen. Eine künstliche Befruchtung soll bei alleinstehenden Frauen ab dem vollendeten 25. Lebensjahr erlaubt werden. Das Recht auf die Gründung einer Familie dürfe nicht vom Beziehungsstatus abhängen, sagte Meri Disoski (Grüne). Auch dieser Antrag wurde von ÖVP, SPÖ und NEOS mit Verweis auf ein erwartetes Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vertagt.
Debatte über Schutzzonen rund um Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche
Um ungewollt Schwangere vor Belästigung und Schikanen zu schützen, haben die Grünen außerdem beantragt, rund um Einrichtungen und Beratungsstellen für Schwangerschaftsabbrüche Schutzzonen einzurichten (466/A). Diese sollen die Einrichtung selbst sowie einen Bereich im Umkreis von bis zu 150 Metern umfassen. Die Gefährdungsprognose müsse sich dabei auf Tatsachen wie Vorfälle in der Vergangenheit oder Aufrufe zu Störaktionen stützen, fordern die Grünen. Ebenso sollen ein Betretungsverbot und die Wegweisung von Personen möglich werden, von denen anzunehmen ist, dass sie durch ihr Verhalten innerhalb der Schutzzone den Zugang zu den Einrichtungen erschweren oder Schwangere, deren Begleitpersonen und medizinisches Personal belästigen oder organisiert kontaktieren könnten. Hintergrund des Antrag sind gezielte Belästigungen und Aufmärsche vor Abtreibungskliniken durch Gegnerinnen und Gegner von Abtreibung. Ungewollt Schwangere und medizinisches Personal seien zum Teil radikalen "Gehsteigberatungen" oder Protestaktionen ausgesetzt, erläutern die Grünen im Antrag.
Die Initiative sei Teil eines Pakets zur Stärkung der sexuellen und reproduktiven Rechte, sagte Meri Disoski (Grüne). Aufgrund der zahlreichen Übergriffe in der Vergangenheit bestehe Handlungsbedarf.
Solche Schutzzonen seien Teil des Regierungsprogramms, betonte Mario Lindner (SPÖ). Man prüfe, wie man sie auf Bundesebene genau umsetzen könne. Johannes Gasser sprach von einer "unsäglichen Praxis", die auch in seinem Heimatbundesland Vorarlberg bereits Thema gewesen sei. Es gebe landesgesetzliche Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Deshalb sei es auch wichtig, einen Austausch mit den Landesgesetzgebern zu führen. Weil das Thema im Rahmen des Nationalen Aktionsplans behandelt werden soll, stellte er einen Vertagungsantrag, der mit den Stimmen der Koalition angenommen wurde.
FPÖ-Anträge zu Schwangerschaften und Brustkrebsvorsorge vertagt
ÖVP, SPÖ und NEOS haben auch mehrere Anträge der Freiheitlichen vertagt. Die FPÖ setzt sich etwa dafür ein, schwangere Frauen zu unterstützen. Konkret brauche es einen Ausbau des psychosozialen Beratungsangebots für Schwangere, eine bessere finanzielle Unterstützung und eine verpflichtende Bedenkzeit von mindestens drei Tagen vor einem Schwangerschaftsabbruch, so die Freiheitlichen (423/A(E)). Man wolle schwangeren Frauen signalisieren, dass sie nicht alleine sind, sagte Lisa Schuch-Gubik (FPÖ). Klar gegen eine vorgegebene Bedenkzeit sprachen sich Meri Disoski (Grüne) und Henrike Brandstötter (NEOS) aus. Auch Verena Nussbaum (SPÖ) positionierte sich bei diesem Thema für das Selbstbestimmungsrecht der Frauen über ihren eigenen Körper und gegen jeden Zwang. Gudrun Kugler (ÖVP) fand es wichtig, Frauen nicht allein zu lassen.
Aus Sicht der FPÖ brauchen außerdem Unternehmen Entlastung während der Schwangerschaft ihrer Mitarbeiterinnen. Sie spricht sich für Maßnahmen aus, die den umfassenden Schutz schwangerer Arbeitnehmerinnen uneingeschränkt aufrechterhalten, Kleinbetriebe mit bis zu 15 Angestellten aber finanziell entlasten. Dafür schwebt den Freiheitlichen ein staatlicher Kostenersatz für die Lohnfortzahlung bei Freistellungen oder ein erweiterter Mutterschutz vor (508/A(E)). Laut Rosa Ecker (FPÖ) handelt es sich um ein "reales Problem". Gudrun Kugler (ÖVP) begründete die Vertagung mit dem ebenso realen budgetären Problem. Das Anliegen hielt sie aber für wichtig.
Vertagt wurde auch eine FPÖ-Forderung nach einer Evaluierung des Brustkrebs-Früherkennungsprogramms (BKFP), auf deren Basis evidenzbasierte Empfehlungen zur Optimierung des Programms entwickelt werden sollen (428/A(E)). Eine Anfragebeantwortung habe bestätigt, dass es Handlungsbedarf gebe, so Rosa Ecker (FPÖ). Man müsse untersuchen, warum die Teilnahme am BKFP stagniere. Meri Disoski (Grüne) bezeichnete das Thema als wichtig und teilte die Intention des Antrags. Auch Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) unterstrich, dass es bei der Brustkrebsvorsorge Handlungsbedarf gebe. Man müsse aber alle Vorsorgeprogramme in eine Analyse einbeziehen und das Anliegen primär im Gesundheitsausschuss behandeln, meinte sie. (Fortsetzung Gleichbehandlungsausschuss) kar
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