Die Koalition hat sich bei der Bundesstaatsanwaltschaft geeinigt. Die Weisungsspitze soll von der Justizministerin bzw. dem -minister an eine weisungsfreie oberste Ermittlungs- und Anklagebehörde wandern, die aus einer Dreierspitze bestehen soll. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf schickte die Bundesregierung am Montag in Begutachtung. Für einen Beschluss braucht man eine Zweidrittelmehrheit und damit wohl die Zustimmung der Grünen, die ankündigten, den Entwurf zu prüfen.


