- 11.08.2026, 09:36:02
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Bundesstaatsanwaltschaft: TI-Austria fordert wirksame Absicherung der Unabhängigkeit
Transparency International Austria bringt eine kritische Stellungnahme in das Begutachtungsverfahren ein
Transparency International Austria (TI-Austria) begrüßt die Einrichtung einer unabhängigen und weisungsfreien Bundesstaatsanwaltschaft. Die Abschaffung der politischen Weisungsspitze markiert einen bedeutenden Fortschritt für den österreichischen Rechtsstaat und erfüllt eine langjährige Kernforderung von TI-Austria.
Der vorliegende Entwurf weist jedoch in wesentlichen Punkten erhebliche Defizite auf. Die Arbeitsgruppe Antikorruptions- und Strafrecht von TI-Austria, unter der Leitung von Lisa Rebisant und Felix Eggenburg, hat daher eine umfassende Stellungnahme im Rahmen des Begutachtungsverfahrens eingebracht. Neben dem Auswahlverfahren für die Besetzung der Leitungsebene ist auch die geplante organisatorische Eingliederung dringend zu überarbeiten – denn bereits der bloße Anschein einer politischen Einflussnahme untergräbt das Vertrauen in die Justiz.
Dazu Bettina Knötzl, Vorstandsvorsitzende von TI-Austria:
„Die Abschaffung der politischen Weisungsspitze ist ein historischer Meilenstein für unseren Rechtsstaat. Doch der Entwurf greift zu kurz: Wir dürfen nicht das Risiko eingehen, politische Einflussnahme nur zu verlagern. Wer das Vertrauen in die Justiz nachhaltig stärken will, muss das Auswahlverfahren lückenlos absichern und jeden Anschein von Parteipolitik konsequent verhindern.“
TI-Austria fordert den Gesetzgeber zu folgenden konkreten Änderungen auf:
1. Unabhängiges und verbindliches Auswahlverfahren
Den Nationalrat an den Vorschlag der Auswahlkommission binden und eine Ablehnung ausschließlich aus gesetzlich abschließend normierten sowie sachlich nachvollziehbaren Gründen zulassen.
Für jede Ablehnung des Vorschlags eine qualifizierte Mehrheit im Nationalrat sowie eine öffentliche Begründungspflicht vorsehen.
Für die Entscheidung des Nationalrates eine Frist von sechs Monaten festlegen und an deren fruchtlosen Ablauf die Genehmigung des Vorschlags der Auswahlkommission knüpfen.
Die Auswahlkommission als tatsächlich unabhängige Expert:innenkommission ausgestalten und ihre Unabhängigkeit durch zusätzliche justizinterne Mitglieder stärken. Als eines dieser beiden zusätzlichen Mitglieder sollte der/die Leiter der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft vorgesehen werden.
2. Gestaffelte Funktionsperioden und Amtszeit
Für die erstmalige Bestellung gestaffelte Funktionsperioden von sechs, acht und zehn Jahren vorsehen.
Für sämtliche Folgebestellungen eine einmalige Funktionsperiode von zehn Jahren ohne Möglichkeit der Wiederbestellung festlegen.
3. Klare Begrenzung der parlamentarischen Kontroll- und Auskunftsrechte
Die Reichweite parlamentarischer Anfragen und Auskunftsrechte gesetzlich eindeutig begrenzen und
den Schutz laufender Ermittlungen, einzelner Ermittlungsmaßnahmen sowie der internen Willensbildung ausdrücklich normieren.
4. Gesetzliche Kriterien für die Interessenabwägung
Klare gesetzliche Kriterien für die Abwägung zwischen dem parlamentarischen Informationsinteresse einerseits und dem Schutz des Ermittlungszwecks, der Rechte der Verfahrensbeteiligten sowie der unabhängigen staatsanwaltschaftlichen Entscheidungsfindung andererseits vorsehen.
5. Institutionelle Eigenständigkeit der Generalprokuratur
Die Generalprokuratur als eigenständige Institution erhalten und von einer organisatorischen Eingliederung in die Bundesstaatsanwaltschaft absehen.
TI-Austria appelliert an den Gesetzgeber, den Entwurf auf Grundlage des Begutachtungsverfahrens nachzubessern und die Unabhängigkeit der Bundesstaatsanwaltschaft institutionell, personell und verfahrensrechtlich dauerhaft gegen politische Einflussnahme abzusichern.
Die vollständige Stellungnahme von TI-Austria finden Sie auf unserer Website unter:
Stellungnahme-zu-den-Entwuerfen-betreffend-die-Einfuehrung-einer-Bundesstaatsanwaltschaft.pdf
Rückfragen & Kontakt
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Mag.a Clara Schwarzacher
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