Audioaufnahmen sollen zentralen Teilen der gutachterlichen Befundung widersprechen – Obsorgeentscheidung möglicherweise auf unrichtiger Tatsachengrundlage erfolgt
„Lukas“ (geänderter Name) darf an seinem heutigen Geburtstag nicht einmal seine Mutter sehen, geschweige denn mit ihr feiern.
Wenn Gefährdungsmeldungen vom Gericht ignoriert werden, hat dies gravierende Folgen für das Kindeswohl
Der Verein StoP fordert die sofortige und lückenlose Aufklärung
Verein StoP fordert die längst fälligen verpflichtenden Schulungen für Staatsanwält*innen, Richter*innen und alle Justizbeamt*innen bei Gewalt an Frauen und Kindern.
Über das OTS-Mailabo erhalten Sie kostenlos alle Aussendungen des gewählten Aussenders per E-Mail - sofort bei Veröffentlichung oder als Tageszusammenfassung.
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