- 10.08.2026, 08:07:02
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- OTS0004
„Bitte Hilfe für diesen Bub“
Schwerwiegende Gefährdungshinweise im Fall „Lukas“ und das Jugendamt schweigt
Ein anonymer Hinweisgeber berichtet von Kind im versperrten Transporter, Alkoholfahrt, Schlägen und schmerzhaftem Vorfall im Intimbereich, Gefährdungsmeldung seit 28. Juli, Mutter erhält bislang keine Antworten.
„Machen Sie bitte dringend Hilfe für diesen Bub.“ Mit diesen Worten endet ein anonymes Schreiben, das Ende Juli beim Bezirksgericht Neunkirchen eingelangt und abgelegt worden ist. Es betrifft den vierjährigen „Lukas“, dessen Pflegschaftsfall bereits mehrfach von uns öffentlich thematisiert wurde. Die Identität des Kindes bleibt weiterhin geschützt.
Die Anschuldigungen in dem Schreiben sind massiv: Der Verfasser gibt an, ein ehemaliger Arbeitskollege des Kindesvaters zu sein und aus Angst vor diesem anonym zu bleiben. Er behauptet, selbst beobachtet zu haben, wie Lukas auf Baustellen mitgenommen wurde und wie der Vater mit dem Kind „schlecht“ umgegangen ist.
Besonders schwer wiegt die Schilderung eines Vorfalls bei großer Hitze. Lukas soll in einem großen Transporter „viele Stunden“ eingesperrt gewesen sein, während sein Vater in einer örtlichen Lokalität mit anderen Männern mehrere Biere konsumiert habe. Danach soll er mit dem Kind im Fahrzeug weggefahren sein. Der Verfasser warnt ausdrücklich vor einem möglichen Unfall.
Zwei „große Watschen“ und ein schmerzhafter Vorfall
Der anonyme Hinweisgeber behauptet außerdem, gesehen zu haben, wie der Vater Lukas „zwei starke Ohrfeigen“ gegeben habe. Auffällig sei für ihn gewesen, dass das Kind dabei nicht geweint habe. Noch drastischer ist eine weitere Schilderung: Als der vierjährige Bub beim Urinieren Hilfe benötige, soll der Vater zunächst verärgert reagiert und anschließend am Penis des Kindes gezogen und gedrückt haben. Lukas habe dabei laut geschrien und geweint. Der Vater soll darüber gelacht und sich zugleich abfällig über die Mutter des Kindes geäußert haben.
All diese Angaben sind bislang nicht als Tatsachen erwiesen. Der anonyme Brief allein beweist keine Misshandlung. Doch die daraufhin von uns erstattete Gefährdungsmeldung stützt sich nicht ausschließlich auf dieses Schreiben.
Weitere Quelle bestätigt Transporter-Vorfall
In der Gefährdungsmeldung vom 28. Juli 2026 werden neben dem anonymen Schreiben zwei weitere Informationsquellen genannt. Eine Angehörige des Kindesvaters hat vertraulich mitgeteilt, dass sie das Einsperren von Lukas in den Transporter bei großer Hitze selbst beobachtet hat. Sie habe sich damals nicht getraut, die Polizei zu verständigen. Zusätzlich wird festgehalten, dass bereits die frühere Kinderärztin am 24. April 2026 die Kinder- und Jugendhilfe verständigt hat, nachdem der Kindesvater ihr gegenüber äußerst aggressiv aufgetreten ist.
Unsere Gefährdungsmeldung spricht ausdrücklich von möglicher körperlicher Misshandlung, einer möglichen schmerzhaften und entwürdigenden Behandlung im Intimbereich, erheblicher Vernachlässigung der Aufsichtspflicht und, im Zusammenhang mit dem behaupteten Zurücklassen im Fahrzeug, sogar von einer möglichen akuten Gesundheits- und Lebensgefahr.
Mutter wartet auf Antworten – Lukas fährt mit Vater auf Auslandsurlaub
Trotz dieser Gefährdungsmeldung hat die Kindesmutter bis heute keine nachvollziehbare Rückmeldung darüber erhalten, welche konkreten Abklärungsschritte die zuständige Kinder- und Jugendhilfe gesetzt hat. Auch vom Kindesvater bekam sie, trotz mehrmaliger Kontaktaufnahme, keine Antworten zu diesen schwerwiegenden Anschuldigungen. Besonders brisant: Lukas befindet sich weiterhin beim Kindesvater. Auch die nun angetretene Urlaubsreise mit dem Vater wurde von der Kinder- und Jugendhilfe nicht verhindert.
Damit stellt sich eine zentrale Frage: Wie kann ein vierjähriges Kind trotz einer Gefährdungsmeldung mit derart schwerwiegenden Vorwürfen mit jenem Elternteil auf Urlaub ins Ausland fahren, auf den sich die Vorwürfe beziehen, während die Mutter gleichzeitig keine Auskunft über den Ablauf und das Ergebnis der Gefährdungsabklärung erhält?
Eine Gefährdungsmeldung ist keine Verurteilung. Auch der Kindesvater hat Anspruch darauf, dass die gegen ihn erhobenen Vorwürfe objektiv überprüft werden. Aber ebenso wenig dürfen konkrete Hinweise auf mögliche Gewalt und eine mögliche Gefährdung des Lebens eines vierjährigen Kindes einfach im Behördenweg verschwinden.
Der anonyme Verfasser hat sein Schreiben mit einem einfachen Appell beendet: „Machen Sie bitte dringend Hilfe für diesen Bub.“
Fast zwei Wochen später stellt sich deshalb mehr denn je die Frage: Wer hilft Lukas tatsächlich?
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