Der Oberste Gerichtshof hat in unseren Fällen rechtskräftig entschieden, dass die HG Lab Truck GmbH verpflichtet ist, bekanntzugeben, ob man vom Datenleck betroffen ist.
Rechtsanwalt Dr. Scheiber und Rechtsanwalt Mag. Haupt, LL.M. starten SAMMELVERFAHREN
Das Landesgericht Innsbruck sprach die HG Lab Truck in ersten Urteilen schuldig, Auskunft zu erteilen, ob Betroffenheit vom Datenleck besteht.
Bayrische Datenschutzbehörde verhängt kein Bußgeld
Rechtsanwalt Dr. Scheiber konnte erfolgreich das Rücktrittsrecht gegen einen liechtensteinischen Lebensversicherer letztinstanzlich durchsetzen