OGH muss über exorbitantes Anwaltshonorar entscheiden
Außerordentlicher Revisionsrekurs gegen Urteil des LG Wr. Neustadt wurde zugelassen
Lt. Urteil LG Wiener Neustadt: 9.500 EUR Anwalts-Entgelt für 7 Stunden zulässig
Rechtsanwalt verrechnet für 5-Minuten-Telefonat 220 EUR. Gesamtschaden: EUR 22.000. Leistbare Rechtsanwaltstarife wie in Deutschland gefordert.