Linz (OTS) - Der Oberste Gerichtshof hat in seinem Ende Oktober zugestellten Erkenntnis 6 Ob 204/16 t überraschend entschieden, dass das Kapital von atypisch stillen Gesellschaftern bei fehlenden Mitwirkungsrechten...
Gesamtes Ermittlungsverfahren seit 2001 endete mit einem Freispruch 2008 und mit der rechtskräftigen Einstellung im Februar 2016.
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