- 31.10.2017, 11:58:16
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- OTS0082
Nach unerwarteter Entscheidung des OGH: Imperial beantragt Sanierungsverfahren
Der Oberste Gerichtshof hat in seinem Ende Oktober zugestellten Erkenntnis 6 Ob 204/16 t überraschend entschieden, dass das Kapital von atypisch stillen Gesellschaftern bei fehlenden Mitwirkungsrechten für Unternehmen kein Eigenkapital darstellt. Der OGH ist dabei von seiner bisherigen Rechtsprechungslinie und gewichtigen Lehrmeinungen abgewichen. Für die Linzer Imperial Kapitalbeteiligungsgesellschaft m.b.H & Co. KG. bedeutet diese richtungsweisende Entscheidung, dass € 58 Millionen ihres Kapitals plötzlich kein Eigenkapital, sondern Verbindlichkeiten darstellen, die Gesellschaft deshalb insolvent wurde und ein Sanierungsverfahren beantragt werden muss.
„Der Umstand, dass der OGH seine bisherige Rechtsprechungslinie zu den atypisch stillen Gesellschaftern nicht aufrechterhalten hat, hat für uns als mittelständisches Unternehmen eine schwerwiegende Konsequenz. Ein bedeutender Teil unserer Eigenmittel ist nun unerwarteterweise als Fremdkapital zu qualifizieren“, so Imperial-Gründer und Geschäftsführer Dr. Faramarz Ettehadieh.
Die 1973 gegründete Linzer Gesellschaft hat unter anderem mit der Kapitalbeteiligung ihrer atypisch stillen Gesellschafter direkt und über Tochterunternehmen in 45 Jahren über 100 gewerbliche Objekte errichtet, wovon sie in Österreich, Deutschland, Ungarn und Italien Objekte in Form von Supermärkten, Bürohäusern sowie Hotel- und Resortanlagen hält.
Bis zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofs waren nach der bisherigen Rechtsprechung eine Substanzbeteiligung oder Mitwirkungsrechte eines atypisch stillen Gesellschafters ausreichend, damit dem Kapital von atypisch stillen Gesellschaftern Eigenkapitalcharakter zukam. Nun ist der Oberste Gerichtshof davon abgewichen und stellte fest, dass eine Substanzbeteiligung und Mitwirkungsrechte vorhanden sein müssen.
Als Konsequenz dieser Abweichung des Obersten Gerichtshofs von seiner bisherigen Rechtssprechungslinie können Gesellschafter jederzeit ihr Kapital samt Vorwegbezügen und Zinsen abziehen, was eine Summe von € 58 Millionen ausmacht und somit die wesentliche Verbindlichkeit der Gesellschaft darstellt. Um möglichst hohe Mittel für die Auszahlung an die Gesellschafter bereitzustellen, soll durch ein Sanierungsverfahren unter gerichtlicher Aufsicht ein Teil der Objekte verkauft werden, sodass die Interessen aller Stakeholder objektiv berücksichtigt werden können. Ein entsprechender Antrag wird am 31. Oktober eingereicht.
Bei der Imperial Kapitalbeteiligungsgesellschaft m.b.H & Co. KG., die 37 Mitarbeiter beschäftigt, sind 15.265 aktuelle und ausgeschiedene atypisch stille Gesellschafter betroffen.
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs wirkt sich auch auf die Tochtergesellschaft CORDIAL Ferienclub AG aus, die durch die Imperial Kapitalbeteiligungsgesellschaft m.b.H. und Co.KG. finanziert wird. Auch sie ist nun insolvent und wird am 31. Oktober einen Antrag zu einem Sanierungsverfahren unter gerichtlicher Aufsicht stellen. Für die CORDIAL Ferienclub AG bestehen die wesentlichen Verbindlichkeiten aus den Ansprüchen der fast 6.900 betroffenen aktuellen und ehemaligen Clubmitglieder. Der Anspruch der Clubmitglieder auf Hotelleistungen wird in quotenberechtigte Geldforderungen von rund € 27,9 Millionen umgewandelt.
Auch die Tochtergesellschaft der CORDIAL Ferienclub AG, die CORDIAL Hotelbetriebsgesellschaft m.b.H., die in Österreich vier Hotels betreibt und ganzjährig 83 Mitarbeiter beschäftigt, ist betroffen und stellt auch einen Sanierungsantrag.
Im Rahmen der Sanierung soll eine Restrukturierung der mit der Imperial Kapitalbeteiligungsgesellschaft m.b.H & Co. KG. verbundenen Konzernunternehmen vorgenommen werden, da durch die Reduzierung der Kapitalbasis weitere Aktivitäten eingestellt werden müssen. In diese Restrukturierung werden der Komplementär Imperial Kapitalbeteiligungsgesellschaft m.b.H. und die Tochterunternehmen CORDIAL Ferienclub Aktiengesellschaft, CORDIAL Hotelbetriebsgesellschaft m.b.H., HERMES Holdinggesellschaft m.b.H. und NIGHTS & MORE MARKETING GmbH durch weitere, gleichzeitig beantragte Sanierungsverfahren einbezogen.
Die nicht insolvente Tochtergesellschaft Imperial Immobilienanlagen Aktiengesellschaft mit € 15 Millionen Gewinnvortrag sowie der Verkauf ausländischer Immobilien werden zur Sanierung des Unternehmens beitragen.
„Wir möchten durch diese gerichtlichen Sanierungsverfahren erreichen, dass in geordneten Verhältnissen für die Gläubiger eine möglichst hohe Quote erzielt werden kann,“ so Dr. Faramarz Ettehadieh und Dr. Rudolf Mitterlehner, der von der Imperial-Gruppe für die Betreuung der Sanierungsverfahren beigezogene Anwalt und bekannte Insolvenz-Spezialist.
Imperial Kapitalbeteiligungsgesellschaft m.b.H. & Co. KG.
Imperial Kapitalbeteiligungsgesellschaft m.b.H.
CORDIAL Ferienclub Aktiengesellschaft
CORDIAL Hotelbetriebsgesellschaft m.b.H.
HERMES Holdinggesellschaft m.b.H.
NIGHTS & MORE MARKETING GmbH
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