Umfassende Barrierefreiheit ist die Grundvoraussetzung für ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen. Diese umfasst physische, kommunikative, soziale, intellektuelle, ökonomische, institutionelle und auch digitale Barrierefreiheit.
Eine weitgehend barrierefreie Umwelt kommt allen Menschen zugute. Sie ist für Menschen mit Behinderungen Grundvoraussetzung und für Menschen ohne Behinderungen eine Erleichterung ihres Alltags. Barrierefreiheit ist in allen Lebensbereichen miteinzubeziehen.
Regierungsparteien brachten Initiativantrag „Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz 2025“ ein
Wie über Menschen mit Behinderungen realitätsnah und ohne Diskriminierung berichtet werden kann, erfahren Medienschaffende im Leitfaden des Österreichischen Behindertenrats.
Budgetbegleitgesetz: Ab 1. Juli 2025 droht Menschen, die einen gerichtlichen Erwachsenenvertreter haben, eine massive Einschränkung ihrer Selbstbestimmung.
Im Budgetbegleitgesetz vorgesehene Änderungen im Erwachsenenschutzrecht greifen massiv in Menschenrechte ein.
Behindertenrat warnt vor im Budgetbegleitgesetz 2025 vorgesehenen Änderungen im Erwachsenenschutzrecht