• 13.08.2025, 09:01:03
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  • OTS0022

Österreichischer Behindertenrat veröffentlicht Positionspapier zur Hilfsmittelversorgung

Der Österreichische Behindertenrat fordert Maßnahmen zur optimalen Versorgung und Finanzierung von Hilfsmitteln.

Wien (OTS) - 

Die Umsetzung eines One-Stop-Shops, also die Sicherstellung einer zentralen Antrags-/Abwicklungsstelle für Heilbehelfe/Hilfsmittel, ist Teil des aktuellen Regierungsprogramms. Im Mai 2025 befürworteten die Abgeordneten des Gesundheitsausschusses des Nationalrats einstimmig den Antrag auf Umsetzung eines One-Stop-Shops.

Das Positionspapier beinhaltet Kriterien für den geplanten One-Stop-Shop und verdeutlicht zugleich, dass das Thema Hilfsmittelversorgung weit über diesen Aspekt hinausgeht. Von zentraler Bedeutung sind neben der Zuständigkeit auch die Kostendeckung, der zugrundeliegende Hilfsmittelbegriff, die Feststellung des Hilfsmittelbedarfs und die entsprechende Beratung.

Aktuell müssen Menschen, die auf Heilbehelfe und Hilfsmittel angewiesen sind, teils mehrere Ansuchen bei unterschiedlichen Stellen einbringen. Ob die anfallenden Kosten von diesen Stellen ersetzt werden, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • von den konkreten Lebensumständen, etwa ob die Person im Arbeitsleben, in Ausbildung oder Pension ist,

  • ob die Behinderung bei einem Arbeitsunfall erworben wurde,

  • in welchem Bundesland die Person lebt,

  • ob das entsprechende Hilfsmittel in den veralteten Hilfsmittel- und Leistungskatalogen gelistet ist oder

  • wie der Versorgungsbedarf festgestellt wird.

Der Prozess, um ein Hilfsmittel finanziert zu bekommen, kann sehr aufwändig und unübersichtlich sein. Oft muss man bei mehreren Fördergebern ansuchen. Es kann trotzdem passieren, dass man nur einen Teil der Kosten ersetzt bekommt. Für Menschen mit Behinderungen ist das schlichtweg unzumutbar.“, erklärt Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrats.

Das Positionspapier wurde Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig bei einem Gespräch am 4. August 2025 übergeben und präsentiert.

Vor dem Hintergrund, dass der Nationalrat bereits 2021 eine entsprechende Entschließung gefasst hatte, die Umsetzung aber bisher ausblieb, muss mit der Umsetzung der Maßnahmen alsbald – von Beginn an mit Einbeziehung des Österreichischen Behindertenrats – begonnen werden.“, fordert Klaus Widl.

Rückfragen & Kontakt

Österreichischer Behindertenrat
Mag. Kerstin Huber-Eibl
Telefon: 0660 92 47 236
E-Mail: k.huber-eibl@behindertenrat.at
Website: https://www.behindertenrat.at

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