Tabu der Zivilrechtsprechung: Diffamierung und Verleumdung als gerichtliches Mittel prozessualer Sachverhaltsmanipulation und Zensur nach nationalsozialistischem Vorbild
Kein Gehör, keine Beweisaufnahme, Repression und Zensur: Anwaltlicher Rechtsmissbrauch der absoluten Anwaltspflicht
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