• 07.01.2026, 09:30:33
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  • OTS0017

Offener Brief: TKG erhebt berufsständische Beschwerde zur Meinungsforschung im Integrationsbarometer 2025

Zweifel an wissenschaftlicher Sorgfalt und staatlicher Neutralität

Darstellung ausgewählter Elemente des „Integrationsbarometers
2025“ sowie Beispiele seiner öffentlichen und politischen Rezeption.
Die TKG kritisiert methodische Kategorienfehler, selektive
Zeitreihenbildung und die politische Anschlussfähigkeit einzelner
Darstellungen.
Wien (OTS) - 

Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG – Think Tank) hat beim Verband der Markt- und Meinungsforschungsinstitute Österreichs (VMÖ) eine berufsständische Eingabe zum Integrationsbarometer 2025 des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) sowie zur Tätigkeit des verantwortlichen Meinungsforschers Dr. Peter Hajek eingebracht.

Die Eingabe erfolgt in Form eines offenen Schreibens, da sich seit der Veröffentlichung der Studie am 18. Dezember 2025 eine erhebliche gesellschafts- und demokratiepolitische Wirkung entfaltet hat, die weit über eine rein deskriptive Meinungsumfrage hinausgeht.

Die Studie wurde von dem Meinungsforscher Dr. Peter Hajek durchgeführt, der laut den öffentlich zugänglichen Angaben des VMÖ Mitglied des Verbandes ist und damit den verbindlichen Standards des ICC/ESOMAR-Kodex unterliegt. Dieser Kodex gilt international als maßgeblicher Rahmen für ethische, professionelle und transparente Markt-, Meinungs- und Sozialforschung und regelt die Verantwortung von Forschenden, Auftraggebern und Öffentlichkeit zur Sicherung von Integrität, Vertrauen und methodischer Sorgfalt.

Gesellschaftliche Reichweite und öffentliche Wirkung

Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG) ist ein Think Tank und eine säkulare, parteiunabhängige NGO mit Sitz in Wien. Sie engagiert sich für Minderheitenschutz, wehrhafte Demokratieforschung, die Stärkung des freiheitlich-pluralistischen, säkularen Rechtsstaats mit strikter Gewaltenteilung sowie für gesellschaftlichen Zusammenhalt im Rahmen der Verfassung der Republik Österreich und der österreichischen Werteordnung.

Aus Sicht der TKG betrifft das Integrationsbarometer 2025 deshalb Bevölkerungsgruppen von erheblicher gesellschaftlicher Breite – hunderttausende Menschen in Österreich mit unterschiedlichen Herkunftsgeschichten, Staatsbürgerschaften, Bildungswegen, Weltanschauungen und Lebensrealitäten –, bei denen die religiöse Zugehörigkeit, also die Zugehörigkeit zum muslimischen Glauben bzw. Kulturkreis, im Rahmen der Erhebung als eigenständige Bewertungs- und Vergleichskategorie herangezogen wird.

Die gewählte Darstellung birgt nach Auffassung der TKG das Risiko pauschalisierender Zuschreibungen und einer strukturellen Problematisierung von Menschen muslimischen Glaubens, indem Wahrnehmungsurteile zum „Zusammenleben mit Muslim:innen“ ohne hinreichende Kontextualisierung oder Differenzierung präsentiert werden (Integrationsbarometer 2025, S. 20, Abb. 9). Dadurch wird die tatsächliche soziale, kulturelle und individuelle Vielfalt der betroffenen Menschen nicht angemessen abgebildet.

Die öffentliche und politische Rezeption des Integrationsbarometers 2025 verdeutlicht aus Sicht der TKG, dass staatlich finanzierte Meinungsforschung über ihre methodische Anlage hinaus erhebliche gesellschaftliche und normative Wirkung entfalten kann. Die Art der Darstellung einzelner Kategorien erwies sich dabei als politisch anschlussfähig und trug zu einer polarisierenden öffentlichen Debatte bei.

Berufs- und forschungsethische Einordnung (ICC/ESOMAR)

Aus Sicht der TKG ist der ICC/ESOMAR-Kodex nicht als bloße Empfehlung, sondern als verbindlicher Rahmen beruflicher Selbstregulierung zu verstehen. Mit seiner Anerkennung übernimmt ein Berufsverband wie die VMÖ eine aktive Verantwortung für ethische Standards, methodische Sorgfalt und die öffentliche Glaubwürdigkeit der Markt- und Meinungsforschung. Diese Verantwortung begründet zugleich eine Prüf- und Klärungspflicht, wenn substanzielle Hinweise auf mögliche Abweichungen vorgebracht werden.

Nach Ansicht der TKG steht die Konzeption, Darstellung und öffentliche Kommunikation des Integrationsbarometers 2025 durch Meinungsforscher Dr. Peter Hajek im Widerspruch zu mehreren zentralen Bestimmungen des ICC/ESOMAR-Kodex, auf den sich der VMÖ in seinen Qualitätsstandards ausdrücklich verpflichtet.

Artikel 1 – Sorgfaltspflichten (Grundprinzipien und berufliche Verantwortung)

Meinungs- und Sozialforschung darf keinen gesellschaftlichen Schaden verursachen und keine Gruppen pauschalisieren oder stigmatisieren. Forschende tragen Verantwortung für die vorhersehbaren Auswirkungen ihrer Arbeit auf Individuen und gesellschaftliche Gruppen.

Artikel 7 – Transparenz und Vermeidung von Schaden

Bei sensiblen Merkmalen wie Religion ist besondere Sorgfalt geboten. Forschung darf nicht zu Diskriminierung, Stigmatisierung oder gesellschaftlicher Ausgrenzung beitragen.

Artikel 8 – Veröffentlichung und Darstellung von Ergebnissen

Ergebnisse sind wahrheitsgemäß, ausgewogen und ausreichend kontextualisiert darzustellen. Irreführende Vereinfachungen oder Darstellungen, die zu Fehlinterpretationen oder gesellschaftlichen Fehlwirkungen führen können, sind zu vermeiden.

Religion ist kein Rechtsstatus! Methodischer Kategorienfehler

Im Integrationsbarometer 2025 wird in einer zentralen Frage das „Zusammenleben“ zwischen „Österreichern und Zuwanderern“, „Muslimen und Nicht-Muslimen“, „Österreichern und Flüchtlingen“ sowie „Österreichern und ukrainischen Kriegsvertriebenen“ auf derselben Skala bewertet (Integrationsbarometer 2025, S. 20, Abb. 9).

Damit werden rechtlich definierte Statusgruppen (Zuwanderer, Flüchtlinge, Kriegsvertriebene) mit einer religiösen Kategorie („Muslime“) methodisch gleichgesetzt. Religion ist jedoch kein vom Staat vergebener Status, keine verwaltungsrechtliche Kategorie und keine objektive Strukturvariable wie Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltsstatus, sondern ein grundrechtlich geschütztes Freiheitsrecht. Aus Sicht der TKG liegt darin ein methodischer Kategorienfehler mit verfassungsrechtlicher Sensibilität, da ein Freiheitsrecht faktisch in eine Bewertungs- und Problemvariable verschoben wird.

Berufs- und forschungsethische Einordnung (ICC/ESOMAR)

Nach Ansicht der TKG steht dieses Vorgehen im Widerspruch zu Artikel 1 (Sorgfaltspflichten) des ICC/ESOMAR-Kodex. ( Siehe oben)

Stichprobe, Erhebungsmodus und Verzerrungsrisiken
beim Integrationsbarometer 2025

Die Erhebung basiert laut Informationen auf rund 1.000 Befragten und wurde überwiegend telefonisch durchgeführt (Methodik: S. 9–11). Telefoninterviews sind zwar ein etabliertes Verfahren, jedoch sind sie bei sensiblen Themen wie Religion, Migration oder Sicherheit besonders anfällig für soziale Erwünschtheit.

Aus Sicht der TKG wären daher erhöhte Transparenz- und Robustheitsdarstellungen erforderlich, etwa zu Moduseffekten, Gewichtungen, Sensitivitätsanalysen sowie zu Limitationen affektiver Daten. Die Eingabe problematisiert, dass diese Elemente im Bericht nicht ausreichend erkennbar sind, wodurch offen bleibt, inwieweit die Ergebnisse tatsächliche Einstellungen oder teilweise methodisch erzeugte Effekte abbilden.

Fehlende Betroffenenperspektive und asymmetrisches Bewertungsregime

„Zusammenleben“ ist relational. Methodisch konsequent wäre es, sowohl die Wahrnehmungen der Mehrheitsbevölkerung als auch die Erfahrungen jener Gruppen systematisch zu erfassen, über die geurteilt wird. Das Integrationsbarometer erhebt jedoch keine systematischen Diskriminierungs-, Ausgrenzungs- oder Stigmatisierungserfahrungen der betroffenen Gruppen und bezieht diese nicht in die Interpretation ein. Dadurch entsteht ein asymmetrisches Bewertungsregime: Eine Gruppe wird befragt, eine andere bewertet, während strukturelle Rahmenbedingungen unsichtbar bleiben.

Selektive Herauslösung religiöser Identität und institutionelle Problemzuschreibung

Im Integrationsbarometer 2025 wird die Religionsgemeinschaft der Musliminnen und Muslime selektiv herausgelöst, normativ bewertet und über Zeitreihen hinweg als eigenständige Kategorie fortgeschrieben (vgl. S. 24, Abb. 13). Andere Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften werden nicht in vergleichbarer Weise erhoben oder fortgeführt.

Aus wissenschaftsethischer Perspektive entspricht dieses Vorgehen Mustern dessen, was in der internationalen Forschung als kulturalisierter Rassismus bzw. „Rassismus ohne Rasse“ (Neorassismus) beschrieben wird: keine biologistische, sondern eine kulturell-religiöse Zuschreibung, die Gruppen als homogen, statisch und problembehaftet erscheinen lässt. Besonders problematisch ist, dass diese Zuschreibungen in scheinbar neutraler, wissenschaftlicher Sprache erfolgen und dadurch gesellschaftlich normalisiert werden können. Internationale Institutionen wie UNESCO, Europarat und die EU-Grundrechteagentur (FRA) weisen seit Jahren darauf hin, dass solche kulturalisierenden Deutungsmuster strukturelle Diskriminierung begünstigen können – auch ohne explizite Diskriminierungsabsicht.

Berufs- und forschungsethische Einordnung (ICC/ESOMAR)

Nach Ansicht der TKG steht diese selektive und dauerhafte Darstellung im Widerspruch zu Artikel 7 (Transparenz) des ICC/ESOMAR-Kodex. ( Siehe oben)

Begriff „politischer Islam“ – unscharfer Angstmarker

Der Begriff „politischer Islam“ wird im Sorgenranking (S. 13–14) ohne klare Definition oder methodische Operationalisierung verwendet. Undefinierte, emotionalisierte Begriffe aktivieren Assoziationen, verzerren Antwortverhalten und erhöhen politische Anschlussfähigkeit, ohne analytische Klarheit zu schaffen. Die TKG betont ausdrücklich, dass sie jede Form des politischen Missbrauchs von Religion ablehnt – ohne Wenn und Aber, unabhängig davon, um welche Religion es sich handelt, einschließlich des politisierten Islam. Gerade deshalb kritisiert sie die fehlende Trennschärfe und die kollektivierende Wirkung solcher Begriffe.

Politische Anschlussfähigkeit und öffentliche Wirkung

Die öffentliche und politische Rezeption des Integrationsbarometers 2025 verdeutlicht aus Sicht der TKG, dass staatlich finanzierte Meinungsforschung über ihre methodische Anlage hinaus erhebliche gesellschaftliche und normative Wirkung entfalten kann. Die Art der Darstellung einzelner Kategorien erwies sich dabei als politisch anschlussfähig und trug zu einer polarisierenden öffentlichen Debatte bei.

Berufs- und forschungsethische Einordnung (ICC/ESOMAR)

Nach Ansicht der TKG berührt dies Artikel 8 (Veröffentlichung von Ergebnissen) des ICC/ESOMAR-Kodex.

Dieser verpflichtet Forschende ausdrücklich dazu,

– sicherzustellen, dass veröffentlichte Ergebnisse nicht irreführend sind,

– die Öffentlichkeit in die Lage zu versetzen, Qualität und Aussagekraft angemessen zu beurteilen,

– und nicht zuzulassen, dass der eigene Name mit nicht ausreichend datenbasierten Schlussfolgerungen verbunden wird.

(ICC/ESOMAR-Kodex, Artikel 8 lit. a, c und d)

Ziel der Eingabe und Forderungen der TKG

Die Eingabe richtet sich nicht gegen einzelne Meinungen oder politische Positionen, sondern gegen strukturelle Risiken staatlich finanzierter Meinungsforschung, wenn diese durch ihre Anlage, Darstellung und öffentliche Verwertung normsetzende Wirkung entfaltet.

Die TKG fordert, dass staatlich finanzierte Erhebungen zum gesellschaftlichen Zusammenleben und zu Musliminnen und Muslimen in Österreich – insbesondere im Verantwortungsbereich des Österreichischen Integrationsfonds – ausschließlich von nachweislich unabhängigen und wissenschaftlich anerkannten Instituten sowie Personen ohne parteipolitische Verflechtungen durchgeführt werden, mit klarer struktureller Distanz zur parteipolitischen Verwertung.

Dazu gehören insbesondere:

– transparente Ausschreibungen,

– nachvollziehbare Auswahlkriterien,

– vollständige Veröffentlichung von Fragebögen und Kategorienbegründungen,

– sowie eine dokumentierte Analyse politischer Anschluss- und Instrumentalisierungsrisiken.

Religiöse Zugehörigkeit darf nicht selektiv und isoliert als Bewertungsachse verwendet werden – insbesondere nicht in Formaten, die Religion neben Rechtsstatusgruppen stellen und daraus politisch verwertbare Deutungen erzeugen. Die TKG erinnert daran, dass Religionsfreiheit ein individuelles Grundrecht ist und nicht zu einer kollektiven Problemkategorie umgedeutet werden darf.

Hinweis zur vollständigen Beschwerde

Die berufsständische Eingabe an den VMÖ wurde in ausführlicher, sachlich begründeter Form als offener Fachtext veröffentlicht und beginnt formal mit

„Sehr geehrte Damen und Herren“.

Die vollständige Darstellung der Argumentation, der methodischen Kritikpunkte sowie der Bezugnahmen auf den ICC/ESOMAR-Kodex ist öffentlich abrufbar unter:
https://www.turkischegemeinde.at/tkg-erhebt-formelle-beschwerde-zum-integrationsbarometer-2025-fragen-zur-staatlichen-neutralitaet-und-wissenschaftlichen-sorgfalt/

Hinweis:

Die berufsständische Eingabe an den VMÖ wurde in ausführlicher Form als offener, sachlich begründeter Fachtext veröffentlicht und beginnt formal mit „Sehr geehrte Damen und Herren“. Die vollständige Darstellung der Argumentation, der methodischen Kritikpunkte sowie der Bezugnahmen auf den ICC/ESOMAR-Kodex ist auf der Website der Türkischen Kulturgemeinde in Österreich öffentlich zugänglich:

Offener Brief : TKG erhebt formelle Beschwerde zum Integrationsbarometer 2025: Fragen zur staatlichen Neutralität und wissenschaftlichen Sorgfalt

Quellen: Die TKG hat bereits am Tag der Veröffentlichung des Integrationsbarometers 2025 und in den darauffolgenden Tagen mehrfach öffentlich Einspruch erhoben, um sowohl die Öffentlichkeit als auch politische Entscheidungsträger auf die demokratiepolitische Gefahr dieser Form staatlich finanzierter Wissensproduktion aufmerksam zu machen. Diese Stellungnahmen bilden eine klare, nachvollziehbare Dokumentationskette:

-APA OTS, 18.12.2025: TKG-Stellungnahme zum Integrationsbarometer

-APA OTS, 24.12.2025: Weihnachten als Mahnung: Zusammenleben stärken statt gesellschaftliche Gruppen pauschal stigmatisieren

-APA OTS, 31.12.2025: TKG bringt Beschwerde gegen das Integrationsbarometer 2025 ein

Rückfragen & Kontakt

Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG-Think Tank)
Dr Melissa Günes
E-Mail: [email protected]
Website: https://www.turkischegemeinde.at

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