
Die Volksanwaltschaft beklagt die Kontrolllücke - Integrationsfonds:„Die Volksanwaltschaft fordert seit Jahren, die Prüfzuständigkeit auf ausgegliederte Rechtsträger zu erweitern.“

Demokratische Kontrolle und kritische Hinterfragung sind kein Gnadenakt, sondern ein verfassungsrechtlich geschütztes Wesenselement der Republik Österreich

TKG: „In einer pluralistischen, rechtsstaatlichen Demokratie mit Gewaltenteilung ist es nicht Aufgabe staatlicher Institutionen, Brandstifter zu sein, sondern Feuerlöscher.“

Wien (OTS) - Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG) erhebt Einspruch gegen das Vorgehen des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) und bezeichnet den zugestellten prätorischen Vergleich mit einem Streitwert...
2 PDFs: EINSPRUCH gegen staatliche Meinungsforschung als normatives Deutungsinstrument – aus der Perspektive des ICC/ESOMAR‑Kodex und der österreichischen Verfassung