- 26.02.2010, 10:53:52
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Graf: Undemokratisches Wahlrecht für Wirtschaftskammer gehört dringend geändert
Kündigt Initiativantrag, Verfassungsklage und Wahlanfechtung durch FPÖ pro Mittelstand an
Wien (OTS) - Der Dritte Nationalratspräsident Martin Graf von der
FPÖ äußerte heute vor Journalisten erhebliche Bedenken über das
aktuelle Wahlrecht für die Wirtschaftskammer. "Durch das herrschende
System ist das gleiche, geheime, unmittelbare, direkte
Verhältniswahlrecht nicht gewährleistet", so Graf. Die Unternehmer
können ihre Stimme derzeit nur für ihre Fachgruppenvertretungen
abgeben. Die übergeordneten Organe der Wirtschaftskammer - nämlich
die Spartenvertretungen, die Landes-Wirtschaftsparlamente und das
Bundes-Wirtschaftsparlament - werden indirekt über die Hochrechnung
der Fachgruppen-Mandate nach d'Hondt ermittelt. "Das ist kein
gleiches Wahlrecht. Wer mehrere Gewerbe angemeldet hat, hat auf die
oberen Organe einen wesentlich höheren Einfluss", so Graf, der auch
zustellbevollmächtigter Vertreter der FPÖ pro Mittelstand ist. Er
fordert daher ein direktes Wahlrecht für alle Organe der
Wirtschaftskammer. Zudem begünstige die aktuelle Regelung die
stärkeren Funktionen, weil sie bei der Berechnung nach d'Hondt
grundsätzlich im Vorteil seien. Graf: "Mit diesem System zementiert
der Wirtschaftsbund seine Mehrheit dauerhaft ein. 35 Prozent der
Stimmen auf Fachgruppenebene reichen locker für die absolute
Mandatsmehrheit im Wirtschaftskammer-Parlament."
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass der Einfluss der Fachgruppen auf
die oberen Organe nicht ihrer tatsächlichen Größe entspricht. "Wenn
eine Fachgruppe mit nur einem einzigen Mitgliedsbetrieb ein Mandat
erhält, müsste eine Fachgruppe mit 1000 Mitgliedern eigentlich 1000
Mandate erhalten", erklärt Graf. Auch dieser Fehler sei durch ein
direktes Wahlrecht der Unternehmer auf allen Ebenen leicht zu
beheben.
Völlig rechtswidrig ist für Graf auch das in der Wirtschaftskammer
gültige Briefwahl-System. Bei einer Nationalratswahl muss der Wähler
durch Unterschrift eidesstattlich erklären, dass er den amtlichen
Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt
hat. "Bei der Wirtschaftskammer ist das nicht vorgesehen. Hier kann
de facto jeder wählen, der den Stimmzettel in Händen hält. Nur
dadurch sind die zahlreichen Fälle möglich, bei denen Angehörige von
Fraktionen den Wählern unausgefüllte Wahlkarten herausgelockt haben -
zum Großteil ohne Wissen des Unternehmers, sondern von dessen
Angestellten", so Graf. Auch werde durch die optische Aufmachung der
Zusendung mit der Aufschrift "Ihre Wahlunterlagen" das Briefgeheimnis
verletzt: "Das hat vermutlich den Zweck, dass die organisierten
Wahlkarteneinsammler nicht lange in der Post des Unternehmers
herumstöbern müssen"
Ein Unding ist die Vertretungsmöglichkeit bei der Wahl durch
Vollmacht. "Derzeit kann jeder Unternehmer mit einer Vollmacht jeden
anderen zur Wahl bevollmächtigen - auch einen Parteiangestellten",
beschreibt Graf: "Wir wollen, dass nur der Unternehmer selbst oder
von ihm gegenüber dem Firmenbuch als vertretungsbefugt gemeldete
Mitarbeiter wählen dürfen."
Graf kündigt einen diesbezüglichen Initiativantrag der FPÖ im
Parlament an. Zudem werde die FPÖ pro Mittelstand auch eine
Verfassungsklage einbringen mit dem Ziel, die Verfassungswidrigkeit
des aktuell gültigen Wahlrechts festzustellen. Für die aktuelle Wahl
werde es Anfechtungen in jene Fachgruppen geben, in denen
Manipulationen belegt sind bzw. Unternehmer von der Wahlkommission
ungerechtfertigt und gegen ihren Willen an der Kandidatur gehindert
wurden.
Rückfragehinweis:
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