- 04.01.2010, 14:20:46
- /
- OTS0097 OTW0097
JUGENDVERTRETUNG: Wir brauchen ein gutes Jugendschutzgesetz!
BJV präsentiert Vorschläge für ein österreichweites Gesetz
Wien (OTS) - "Die Kinder und Jugendlichen in Österreich benötigen
ein Jugendschutzgesetz, das sich an ihren Bedürfnissen orientiert.
Das Gesetz soll möglichst einfache Regeln beinhalten, damit sich
Kinder und Jugendliche auch auskennen", betont Wolfgang Moitzi,
Vorsitzender der Bundesjugendvertretung (BJV), anlässlich der
aktuellen Diskussion um den Jugendschutz. "Neben der Verabschiedung
eines bundesweiten Gesetzes sind aber vor allem die altersgerechte
Information der Kinder und Jugendlichen über die
Jugendschutz-Bestimmungen sowie eine verstärkte Förderung von
Präventionsarbeit im Bereich des Tabak- und Alkoholkonsum
wesentlich", führt Moitzi weiter aus. Die aktuelle Diskussion nimmt
er jedenfalls zum Anlass die Forderungen der BJV für ein
Bundesjugendschutzgesetz vorzustellen:
1. Ausgehzeiten: Ab dem 16. Lebensjahr sollen Jugendliche keinerlei
Einschränkungen haben. Bis dahin soll, analog zum Jugendschutz-Modell
der Kinder- und Jugendanwaltschaften, für 12- bis 16-Jährige eine
einfache Formel gelten, bei der man zum Lebensalter die Zahl 10
hinzuzählt. Mit 12 Jahren kann man demnach ohne Aufsicht von 5 bis 22
Uhr ausbleiben, mit 13 Jahren bis 23 Uhr, mit 14 Jahren bis 24 Uhr
und mit 15 Jahren bis 1 Uhr.
2. Konsum und Verkauf von Alkohol und Tabak: Das Schutzalter für den
Verkauf und den Konsum sämtlicher Tabak- und Alkoholprodukte soll bei
16 Jahren liegen.
3. Aufenthaltsverbot: Bis zum 18. Lebensjahr soll der Aufenthalt in
Sexshops, Nachtlokalen, Prostitutionsräumen, Peep-Show, Swingerclubs,
Wettbüros und Glückspielhallen verboten sein.
4. Fokusierung auf das so genannte kleine Glücksspiel: Neben dem
Aufenthaltsverbot in Wettbüros und Glückspielhallen soll auch die
Benützung von Glückspielautomaten in Gaststätten und Lokalen bis zum
18. Lebensjahr verboten werden.
5.Veranstaltungen, Medien, Gegenstände: Medien, Datenträger,
Gegenstände und Veranstaltungen
- die Aggression fördern,
- menschenverachtende Brutalität zeigen,
- die Menschenwürde missachtende Sexualität zeigen,
- aufgrund ethnischer Herkunft, Hautfarbe, religiöses
Bekenntnis, Behinderung, Geschlecht oder sexueller Orientierung
diskriminieren
- suchtfördernde Wirkung haben
- oder finanzielle Nachteile nach sich ziehen
sollen für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr verboten werden.
6. Die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen muss adäquat
kontrolliert werden. Bei Nicht-Einhaltung der
Jugendschutz-Bestimmungen sollen die AnbieterInnen bzw. bei den
Ausgehzeiten die entsprechenden Aufsichtspersonen sanktioniert
werden.
"Herr Bundesminister Mitterlehner, die Parlamentsparteien und die
Bundesländer müssen nun lediglich unseren Vorschlag annehmen und auf
dieser Basis mit der BJV möglichst rasch ein entsprechendes Gesetz
entwickeln. Die Kinder und Jugendlichen in Österreich haben sich das
schon längst verdient", so Moitzi abschließend.
Rückfragehinweis:
Mag. Benedikt Walzel
Geschäftsführer
Tel: 0676/ 88 01 11 147
Mail: benedikt.walzel@jugendvertretung.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/1051
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | BJV






