Mit Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) hat sich Österreich 2008 dazu verpflichtet, spätestens alle 4 Jahre an den UN-Fachausschuss zu berichten. Dieser Bericht soll die Maßnahmen darstellen, welche der österreichische Staat ergriffen hat, um seine Verpflichtungen aus der Konvention zu erfüllen und aufzeigen welche Fortschritte erreicht werden konnten. Am 22. und 23. August findet in Genf die Staatenprüfung statt. Die Behindertenanwaltschaft stellt dazu fest: Zur vollständigen Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Österreich ist noch viel zu tun.