• 23.08.2023, 14:00:06
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Staatenprüfung: UN-Fachausschuss lässt Österreich nichts „durchgehen“

Berichte der Überwachungsorgane und der zivilgesellschaftlichen Delegation sorgen für kritische Auseinandersetzung des UN-Fachausschuss mit Österreich.

Wien (OTS) - 

Österreich wurde am 22.08. und 23.08. vom UN-Fachausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen eingehend geprüft. Die Mitglieder des UN-Fachausschuss waren äußerst gut vorbereitet. Die gestellten Fragen zielten passgenau auf die Problemlagen. Ausweichende Antworten ließ der UN-Fachausschuss nicht „durchgehen“ und hakte immer wieder nach. Die Beantwortung durch die Staatendelegation verweist vielfach auf Pläne und Projekte hin, die noch in der Zukunft liegen. Warum die letzten 10 Jahre nicht genutzt werden konnten, die Konvention auf allen Ebenen optimal umzusetzen, kann die Staatendelegation nicht nachvollziehbar darlegen. Es wird von der Staatendelegation bekräftigt, man sei sehr bemüht, bleibt jedoch vielfach vage. Dominierend waren die Themen Diskriminierung sowie (Rechts)-Schutz von Diskriminierungsopfern, Inklusive Bildung, De-Institutionalisierung, Föderalismus und Frauen mit Behinderungen.

An die 50 Personen sind von Seiten Österreichs in die Staatenprüfung des UN-Fachausschusses zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Genf involviert. Die größte Gruppe umfasst die Vertreter*innen des Staates Österreichs aus den unterschiedlichen Ministerien mit ca. der Hälfte der Personen. Aber auch die zivilgesellschaftliche Delegation und die Überwachungsorgane sind stark vertreten in Genf.

Tobias Buchner (Vorsitzteam Monitoringausschuss): „Wie von uns erwartet, hat es von Seiten des UN-Komitees massive Kritik zum Bereich Bildung gehagelt. Die eklatanten Versäumnisse bei der Umsetzung Inklusiver Bildung wurden gnadenlos aufgezeigt. Österreich muss jetzt handeln, um diese Mängel schnellstens zu beheben.“

Die vielen Fragen an den Staat Österreich zur aktuellen Situation von Frauen mit Behinderungen haben gezeigt, dass Österreich sich mehr mit der Intersektion Frauen mit Behinderungen befassen muss. Allgemeine Maßnahmen und einzelne Projekte sind zu wenig.“ ergänzt Daniela Rammel (Vorsitzteam Monitoringausschuss)

Für Inklusion und explizit De-Institutionalisierung gibt es weder ein Konzept noch einen Zeitplan in Österreich. Das Problem der Bund- und Länderzuständigkeiten kann als Standard-Ausrede dafür einfach nicht mehr herhalten.“ schließt Bernadette Feuerstein (Monitoringausschuss) ab.

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Unabhängiger Monitoringausschuss
Heidemarie Egger
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