Trotz rechtskräftigen Urteils haben sich die Wiener Linien noch nicht klar dazu geäußert, ob sie auch die Entschädigung von 300 EUR für alle benachteiligten Studierenden bezahlen werden.
Studierenden ohne Hauptwohnsitz in Wien stehen laut rechtskräftigem Urteil 375 Euro pro Semesterticket zu. Derzeit bewegen sich die Rückforderungsansprüche in Millionenhöhe.
Studierende mit Hauptwohnsitz außerhalb Wiens könnten wegen ihrer Benachteiligung beim Semesterticketpreis EUR 375 pro Ticket zurückbekommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Studierende, die ein Semesterticket erworben haben, können sich auf der Legal-Tech-Plattform www.ticketerstattung.at ohne Prozesskostenrisiko dem Sammelverfahren anschließen.