Geschäftsführer Andreas Achrainer sieht Arbeit der BBU durch den Beschluss bestätigt.
Erfreut reagiert die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) GmbH über die heutigen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs.
Zwischenbilanz der BBU zur Bewältigung des Flüchtlingsstroms aus der Ukraine
Andreas Achrainer hat seine Kündigung im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres und der Bundesministerin für Justiz zurückgezogen.
Heute geht die operative Durchführung der Grundversorgung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden– soweit diese dem Bund obliegt – in die Zuständigkeit der BBU GmbH über.