Registrierkassenpflicht – Nur noch 30 Tage Schonfrist, dann drohen Strafen
Wien (OTS) - Seit Anfang des Jahres gilt in Österreich die Registrierkassenpflicht, d.h. dass Unternehmen mit Barumsätzen elektronische Belege aushändigen müssen. Bis 30. Juni 2016 gibt es noch eine Sonderregelung,...
- 31.05.2016, 11:02:50
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