• 31.05.2016, 11:02:50
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Registrierkassenpflicht – Nur noch 30 Tage Schonfrist, dann drohen Strafen

Alexander Kollin, Gründer und Geschäftsführer der
KingBill GmbH

Wien (OTS) - Seit Anfang des Jahres gilt in Österreich die
Registrierkassenpflicht, d.h. dass Unternehmen mit Barumsätzen
elektronische Belege aushändigen müssen. Bis 30. Juni 2016 gibt es
noch eine Sonderregelung, danach wird abgestraft.

Betroffen von der Registrierkassenpflicht sind Unternehmen, die einen
Jahresumsatz von EUR 15.000,- bzw. einen Barumsatz von EUR 7.500,-
haben. Hier hinein fällt z.B. das Baugewerbe, wo Anzahlungen nicht
selten in bar gemacht werden, der Einzelhandel, Lokale, Supermärkte
oder Gaststätten, Masseure, Friseure usw. Die Anschaffung des neuen
Systems stellt für Selbstständige zwar eine weitere Hürde im
Unternehmerdasein dar, bringt dem Staat allerdings hohe steuerliche
Mehreinnahmen und soll darüber hinaus die Schwarzarbeit eindämmen.

Lösung muss kein Aufwand sein

„Viele Unternehmer wollen sich am liebsten gar nicht mit dem Thema
beschäftigen, doch der Mehraufwand hält sich in Grenzen“, sagt
jemand, der es wissen muss, nämlich Ing. Alexander Kollin, Gründer
und Geschäftsführer der KingBill GmbH. Die Software hat alle
technischen Voraussetzungen umgesetzt, die es für die Neuregelung
braucht. Bereits bestehende Kunden von KingBill können das
Zusatzmodul Registrierkasse um EUR 89,- jährlich beziehen.
Neuerwerbungen liegen bei EUR 234,-. Inkludiert sind die Anpassungen
des Moduls an die gesetzlichen Vorgaben in den nächsten Monaten und
Jahren, d.h. ohne Installation oder Neuerwerb einer weiteren Software
integriert sich das Zusatzmodul in die bisherige Lösung. Dazu gehören
auch Tagesabschluss und Datenerfassungsprotokoll sowie die
Druckvorlage für den Bondrucker. „Mit KingBill geben wir unseren
Kunden ein umfassendes Software-Paket in die Hand, mit dem sich der
Büroalltag auf Knopfdruck meistern lässt. Die Software gleicht einem
smarten, virtuellen Mitarbeiter, der Angebote, Auftragsbestätigungen,
Lieferscheine, Rechnungen und eben den Bondruck im Überblick hat und
verwaltet“, fasst Alexander Kollin, zusammen.

Tipps für die Belegübergabe

Per Hand geschriebene Zetterl, die an den Kunden ausgegeben werden,
gehören der Vergangenheit an. Ab sofort verpflichtet sich der
Unternehmer also dazu, seinen Kunden mittels elektronischem
Kassensystem einen Beleg auszustellen, den dieser bis außerhalb des
Geschäftes „für Zwecke der Kontrolle der Finanzverwaltung“ aufheben
muss. Tatsächlich finden bereits Kontrollen statt, um zu überprüfen,
ob sich Geschäftslokale an diese Verpflichtung halten. „Damit der
Kunde auch wirklich den Beleg mit sich nimmt, helfen einige kleine
Tricks, wie z.B. das Restgeld gleichzeitig mit dem Beleg zu
überreichen, anstatt diesen auf den Kassenpult zu legen. So steigt
die Chance, dass der Kunde ihn mitnimmt“, erklärt Alexander Kollin.
„In Geschäften, wo Tragetaschen angeboten werden, könnte man den
Beleg direkt dort hineingeben oder den Kunden zumindest fragen, ob er
damit einverstanden ist. Überall, wo Menschen ihr Produkt schnell
erwerben möchten, kann eine gut leserliche Aufschrift sinnvoll sein,
auf der der Kunde aufgefordert wird, den Beleg mitzunehmen.“

Geldstrafen und neue Regelungen

Verfügt ein Unternehmen nun ab 01. Juli nicht über eine
Registrierkasse und wird von der Finanzpolizei geprüft, drohen hohe
Geldstrafen. Konkret geprüft wird, ob fortlaufende Bons ausgestellt
werden, die Reaktion des Unternehmers, wenn von Kundenseite auf eine
Rechnung verzichtet wird, die QR-Tauglichkeit des Bondruckers sowie
eine klare Bezeichnung der erworbenen Artikel. Neben einer
Grundstrafe von EUR 5.000,- werden auch die Umsätze geschätzt und auf
Basis dessen eine zusätzliche Strafe verhängt. Bis 30. Juni 2016 gilt
hier allerdings noch unter Vorbringung einer Erklärung eine
Sonderfrist, denn die Umstellung eines Systems bedeutet für den
Betrieb bzw. die Geschäftsführung und deren Mitarbeiter eine Hürde,
deren Überwindung Zeit in Anspruch nimmt. Ab 01. Jänner 2017 kommt
zusätzlich noch eine technische Sicherheitseinrichtung, die dem
Manipulationsschutz dient und verhindert, dass Belege nachträglich
geändert oder gelöscht werden können.

Software-Profi KingBill mit 30.000 Anwendern

Die Software KingBill ist seit über 15 Jahren am Markt, zählt
mittlerweile über 30.000 Anwender im DACH-Raum und ist speziell für
KMUs und Start ups ausgerichtet. Durch die jahrelange Erfahrung, die
enge Zusammenarbeit mit Kunden und laufende Adaptierung bzw.
Aktualisierung bietet KingBill eine voll ausgereifte und erprobte
Software mit allen essentiellen Funktionen und Automatisierungen.
„Das Zusatzmodul Registrierkasse basiert auf einer soliden
Softwarebasis, entspricht allen rechtlichen Vorgaben und verfügt über
laufende Erweiterungen mittels Update, die den neuen gesetzlichen
Richtlinien entsprechen. Als Technologiepartner der WKO erhalten wir
immer sofort alle wesentlichen Neuerungen“, sagt Alexander Kollin.
Auch mehrere Kassen für das Geschäftslokal, Mitarbeiterverwaltung für
die Kassen, Tagesabschluss, Kassenjournal, manuelle Positionen,
Vorlagen für den Bondruck, Rabattfunktionen sowie eine
Lagerverwaltung und Stammkundenfunktion stehen zur Verfügung.

Eine Neuanschaffung der KingBill Software inkl. Registrierkasse
kostet EUR 234,-, ein Upgrade für bestehende Kunden EUR 89,-
jährlich. 30 Tage lang kann KingBill kostenlos getestet werden.

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