Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (kurz apf) hilft Passagieren und Fahrgästen im Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr immer kostenlos und provisionsfrei zu ihrem Recht. Das bedeutet, Reisende erhalten immer den vollständigen Entschädigungsbetrag (ohne Abzug) zurück.
Worüber kann man sich bei der apf beschweren?
Die wichtigsten Fälle, in denen die apf in allen vier Verkehrsbereichen vermitteln kann, sind:
Nichteinhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen, z. B. bei fehlender Hilfeleistung.
Darüber hinaus hilft die apf im Flugverkehr auch bei Problemen hinsichtlich der Erstattung bei Herabstufung (Downgrade) in eine niedrigere Klasse als ursprünglich gebucht (z. B. von Business Class in die Economy Class).
Im Bahnverkehr vermittelt die apf zusätzlich auch etwa bei Problemen im Zusammenhang mit Buchungen, Strafzahlungen (z. B. für fehlende Tickets), Erstattungen von (z. B. nicht genutzten) Fahrkarten sowie beschädigtem oder verlorenem Gepäck.
https://www.apf.gv.at/de/blog.html
Die Schienen-Control Kommission hat im Fall einer Reisenden, deren Zug eine Stunde früher abfuhr als ursprünglich gebucht, zugunsten der Konsumentin entschieden
Seit nunmehr zehn Jahren setzt sich die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) kostenlos und provisionsfrei für die Rechte der Reisenden ein.
Schlichtungsstelle hilft kostenlos und provisionsfrei
Die apf verzeichnet neuerlich Rekorde an Schlichtungsanträgen im Flug- und Bahnbereich
Die bevorstehenden Osterferien zählen zu den reisestärksten Zeiten in Österreich. Für entspannte Familienbesuche ist es für Bahnreisende essenziell, ihre Rechte zu kennen.