Presseeinladung: Oper im Steinbruch Carmen 2023
Sehr geehrte Medienvertreter,
Nabucco im Steinbruch St. Margarethen
Großartige neue Produktion bei Premiere begeistert gefeiert
Erfolgreicher Start: Turandot im Steinbruch St. Margarethen
Fulminante Premiere mit asiatischem Flair
Oper im Steinbruch: TURANDOT auf 2021 verschoben
Die für den 8. Juli geplante Premiere von Giacomo Puccinis „Turandot“ sowie alle weiteren Termine werden in die Spielsaison 2021 verschoben.
Turandot von Giacomo Puccini im Steinbruch St. Margarethen
In der Saison 2020 steht mit Giacomo Puccinis „Turandot“ ein Klassiker der italienischen Oper auf dem Spielplan der Oper im Steinbruch. Premiere ist am 8. Juli 2020.
Erfolgreiche Saison für die Oper im Steinbruch St. Margarethen
93% Auslastung | 1 Absage von 18 Vorstellungen | mehr als 91.000 Besucher (Oper inkl. vier Konzerte und Führungen) | 250.000 Zuseher bei ORF III Live-Übertragung der Premiere
Mozarts Zauberflöte im Steinbruch St. Margarethen: Zwischenbilanz
Seit der Premiere am 10. Juli 2019 wird im Steinbruch St. Margarethen im Burgenland Mozarts „Die Zauberflöte“ mit großem Erfolg gespielt.
Große Begeisterung bei der Premiere von Mozarts ZAUBERFLÖTE im Steinbruch St. Margarethen
Atemberaubender Premierenabend mit erstklassiger Besetzung und internationalem Leading Team
Ein heißer Festivalsommer-Beginn
Seefestspiele Mörbisch, Oper im Steinbruch und HERBSTGOLD – Festival in Eisenstadt luden als „Festivalsommer Neusiedler See“ zum Künstlerfest.
„Die Zauberflöte“ im Steinbruch St. Margarethen - Zusatzvorstellung am 28. Juli 2019
Aufgrund des ausgezeichneten Ticketverkaufs gibt es am Sonntag, 28. Juli 2019, eine Zusatzvorstellung.
Die Zauberflöte im Steinbruch St. Margarethen 2019: Leading Team, Besetzung und Bühnenbild
Max Simonischek gibt den Papageno in Mozarts „Die Zauberflöte“ unter dem Regie-Duo Cornelius Obonya und Carolin Pienkos.
Statement Arenaria GmbH und Esterhazy zur Revision des Urteils in der Sache Kulturförderung
Rechtsmittel des Landes Burgenland an den Obersten Gerichtshof zum Urteil Kulturförderung 2015 und 2016