- Österreichisches Institut für Baubiologie und -ökologie
Was bedeutet Trennung von Raucher- und Nichtraucherbereichen in der Gastronomie aus sachverständiger Sicht?
Wien (OTS) - In der aktuellen Fassung des Tabakgesetzes ist in § 13 Abs. 2 und § 13a Abs. 2 ein Passus enthalten, dass Rauchen in bestimmten Räumen öffentlicher Orte bzw. in Räumen der Gastronomie erlaubt ist...
- 30.06.2010, 11:54:49
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- OTS0159 OTW0159