- 30.06.2010, 11:54:49
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- OTS0159 OTW0159
Was bedeutet Trennung von Raucher- und Nichtraucherbereichen in der Gastronomie aus sachverständiger Sicht?
Wien (OTS) - In der aktuellen Fassung des Tabakgesetzes ist in §
13 Abs. 2 und § 13a Abs. 2 ein Passus enthalten, dass Rauchen in
bestimmten Räumen öffentlicher Orte bzw. in Räumen der Gastronomie
erlaubt ist "...wenn gewährleistet ist, dass der Tabakrauch nicht in
die mit Rauchverbot belegten Räumlichkeiten dringt und das
Rauchverbot dadurch nicht umgangen wird".
Die Formulierung im Tabakgesetz ist sehr unklar, auch Türen
zwischen den Bereichen gewährleisten häufig nicht eine Rauchfreiheit
im Nichtraucherbereich. Sind Raucher- und Nichtraucherräume nicht
vollständig lufttechnisch getrennt, ist eine Präzisierung dieser
Vorgabe notwendig. Untersuchungen zeigen, dass sich bei natürlich
belüfteten Räumen bzw. bei unzureichend mechanisch be- und
entlüfteten Räumen Passivrauch relativ schnell im Raum verteilt und
durch Luftströmungen auch in benachbarte Nichtraucherbereiche und in
der Folge andere Gebäudebereiche übertritt. Der Eintritt von
Passivrauch erfolgt bei geschlossenen Türen bei entsprechenden
Druckverhältnissen über die Türfugen, in verstärktem Ausmaß jedoch
beim Öffnen der Türen. In mehrstöckigen Gebäuden kann es zusätzlich
zu einem Übertreten von Passivrauch in benachbarte Stockwerke kommen.
Sachverständige der Organisationen Ärztinnen und Ärzte für eine
gesunde Umwelt und das Österreichische Institut für Baubiologie und
-ökologie (IBO) sprechen in Bezug auf das Passivrauchen in
öffentlichen Räumen bzw. in Räumen der Gastronomie Empfehlungen, die
dem Stand der Technik entsprechen, aus. Die Empfehlungen dienen zur
Abklärung konkreter Situationen durch ein im Bereich Lufthygiene und
technischem Umweltschutz tätiges Sachverständigengremium.
Empfehlungen download:
www.innenraumanalytik.at/pdfs/empfehlungpassivrauchen.pdf
Rückfragehinweis:
DI Peter Tappler,
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
tel: +43-(0)664-3008093, mailto:p.tappler@innenraumanalytik.at
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