- 06.11.2026, 11:47:02
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ÖGB: Künstliche Intelligenz darf unterstützen, aber nicht ausspionieren
Digitalisierungsexperte Klocker warnt vor neuer Qualität der Mitarbeiterüberwachung und fordert klare Grenzen für KI am Arbeitsplatz
„KI darf nicht zum digitalen Aufpasser am Arbeitsplatz werden“, stellt Sebastian Klocker, Digitalisierungsexperte des ÖGB, klar. Anlass ist die neue Funktion „Smart Reports“ des KI-Unternehmens Anthropic. Damit können Unternehmen die KI-Nutzung ihrer Beschäftigten auswerten und etwa erkennen, welche Anwendungen als ineffizient oder privat eingestuft werden. Unter bestimmten Einstellungen können Auswertungen sogar einzelnen Beschäftigten zugeordnet werden.
„Gerade wenn Unternehmen betonen, dass solche Systeme nicht zur Kontrolle einzelner Beschäftigter gedacht sind, müssen wir genau hinschauen. Selbstverständlich besteht die Gefahr, dass solche Werkzeuge zur Überwachung und Bewertung der Belegschaft eingesetzt werden“, warnt Klocker.
Was technisch möglich ist, ist noch lange nicht erlaubt
KI-Systeme können Arbeitsleistung, Kommunikation, Verhalten oder die Nutzung digitaler Arbeitsmittel analysieren. „Damit droht eine neue Qualität der Überwachung. Was technisch möglich ist, ist aber noch lange nicht erlaubt. Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und die Mitbestimmung des Betriebsrats gelten selbstverständlich auch beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz“, betont Klocker.
Mit Betriebsrat sind Beschäftigte der KI nicht schutzlos ausgeliefert
Beschäftigte sind in Österreich nicht schutzlos. Wenn Kontrollmaßnahmen die Menschenwürde berühren, ist in Betrieben mit Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung erforderlich - etwa bei Videoüberwachung, GPS-Ortung oder die Aufzeichnung der Arbeitsleistung durch verwendete Arbeitsmittel.
Auch die Datenschutz-Grundverordnung setzt Grenzen. Beschäftigte sind grundsätzlich davor geschützt, ausschließlich automatisierten Entscheidungen unterworfen zu werden, wenn diese rechtliche oder ähnlich erhebliche Auswirkungen auf sie haben.
KI darf nicht über Beschäftigte bestimmen
„Wir brauchen klare Regeln für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Arbeitswelt. Beschäftigte müssen bei der Einführung neuer KI-Systeme mitreden können und vor Überwachung, Diskriminierung und steigendem Leistungsdruck geschützt werden. Produktivitätsgewinne dürfen nicht allein den Unternehmen zugutekommen, sondern müssen auch bei den Arbeitnehmer:innen ankommen – durch bessere Arbeitsbedingungen, faire Löhne und kürzere Arbeitszeiten", analysiert Klocker.
Auch der europäische AI Act setzt hier Grenzen. Bestimmte KI-Systeme, die etwa Einstellungen, Beförderungen, Kündigungen oder Leistungs- und Verhaltensbewertungen beeinflussen, werden als Hochrisiko-KI behandelt. KI-gestützte Emotionserkennung am Arbeitsplatz ist grundsätzlich verboten, mit eng begrenzten Ausnahmen aus medizinischen oder Sicherheitsgründen.
Für Klocker ist deshalb klar: „Die Verantwortung darf niemals an einen Algorithmus ausgelagert werden. KI darf nicht darüber entscheiden, wer als produktiv oder unproduktiv gilt, wer unter Druck gerät oder berufliche Nachteile hat.“
Beschäftigte und Betriebsräte müssen mitbestimmen
Der ÖGB fordert, Betriebsräte frühzeitig einzubinden. Nicht erst dann, wenn eine Software bereits gekauft und im Betrieb eingeführt wurde.
„KI soll Beschäftigte bei ihrer Arbeit unterstützen und entlasten. Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz darf nicht zum Einfallstor für die Überwachung von Beschäftigten werden“, betont Klocker.
Der ÖGB fordert:
- Klare Grenzen für KI-Überwachung: KI darf nicht zur permanenten Leistungs- und Verhaltenskontrolle von Beschäftigten eingesetzt werden.
- Mitbestimmung von Anfang an: Betriebsräte müssen bereits vor der Einführung von KI-Systemen umfassend informiert und eingebunden werden.
- Transparenz für Beschäftigte: Arbeitnehmer:innen müssen wissen, welche Daten über sie erhoben und ausgewertet werden und zu welchem Zweck diese Daten verwendet werden.
Über uns:
Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) vertritt rund 1,2 Millionen Arbeitnehmer:innen in Österreich. Gemeinsam mit seinen sieben Gewerkschaften setzt sich der ÖGB als überparteiliche Interessenvertretung für gute Arbeitsbedingungen, faire Löhne und Gehälter sowie soziale Gerechtigkeit ein.
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