- 05.11.2026, 15:20:33
- /
- OTS0148
WKÖ-Trefelik: Streichungen im Europäischen Arbeitsprogramm lassen Handel aufatmen
Europäische Kommission veröffentlicht ihren Plan für 2027 mit wichtigen Rücknahmen geplanter Regelungen
„Wir begrüßen insbesondere die Rücknahme der Entwürfe zur Green-Claims-Richtlinie und zur geplanten Zahlungsverzugsverordnung. Beide Vorhaben hätten einen enormen zusätzlichen Aufwand für die heimischen Handelsbetriebe bedeutet“, zeigt sich Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), zufrieden. Die Europäische Kommission präsentierte am Mittwoch ihr Arbeitsprogramm für 2027. Dieses enthält neben neuen Initiativen auch eine Liste an Streichungen.
Die Green-Claims-Richtlinie war als Ergänzung zur Empowering-Consumers-Richtlinie (EmpCo) vorgesehen. Diese regelt die Zulässigkeit von Umweltaussagen zu Dienstleistungen, Unternehmen und Produkten sowie in der Werbung. Mit der Umsetzung der EmpCo im österreichischen Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind nur noch Nachhaltigkeitsaussagen zulässig, die konkret und belegbar sind. Die Green-Claims-Richtlinie hätte darüber hinaus strenge zusätzliche Anforderungen vorgesehen. So wäre etwa für bestimmte Aussagen eine vollständige Lebenszyklusanalyse eines Produkts erforderlich geworden. Dies wäre nicht nur daten- und zeitintensiv gewesen, sondern hätte vor allem auch hohe Kosten verursacht. Zudem hätten Umweltaussagen vor ihrer Veröffentlichung von einer unabhängigen, akkreditierten Prüfstelle überprüft werden müssen. Hierfür wären weitere Kosten und Wartezeiten angefallen.
„Natürlich gilt es, Wettbewerbsverzerrungen durch falsche Aussagen zu vermeiden“, betont Trefelik, unterstreicht aber: „Die Anforderungen der EmpCo sind für die Unternehmen bereits Herausforderung genug. Die Green-Claims-Richtlinie hätte lediglich dazu geführt, dass Unternehmen auf entsprechende Angaben verzichten oder Produkte aus den Regalen verschwinden.“
Auch die zurückgenommene Zahlungsverzugsverordnung („Late Payment“-Verordnung) hätte den Handel erheblich belastet. Sie hätte Zahlungsfristen für Unternehmen auf 30 Tage begrenzt und damit die Möglichkeit eingeschränkt, längere Zahlungsziele vertraglich zu vereinbaren. „Durch die Verordnung wäre insbesondere kleinen und mittleren Handelsunternehmen eine wichtige Finanzierungsmöglichkeit über Lieferantenkredite entzogen worden. Es ist daher sehr positiv, dass auch hier einer Forderung der Bundessparte Handel nachgekommen wurde“, begrüßt Trefelik die Entscheidung der Europäischen Kommission. Zudem wären branchenspezifische und saisonale Besonderheiten unberücksichtigt geblieben – mit möglichen Zahlungsschwierigkeiten und Wettbewerbsnachteilen als Folge.
Neben den Streichungen stehen auch Vereinfachungen bei der verpflichtenden Bestellung von Bevollmächtigten, etwa für Verpackungen und Textilien, auf der Prioritätenliste. Diese sind Teil des derzeit in Ausarbeitung befindlichen Umwelt-Omnibus-Pakets. „Wir freuen uns, dass sich grundsätzlich alle Stakeholder auf EU-Ebene über die Notwendigkeit von Verbesserungen einig sind. Wichtig ist aber, dass der Trilog auf Basis der vorliegenden Positionen nun zügig startet“, so Trefelik abschließend. (PWK595/DFS)
Rückfragen & Kontakt
Digital Media & Communication
Pressestelle
Wirtschaftskammer Österreich
T 0590 900 - 4462
[email protected]
https://www.wko.at/oe/news/start
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | PWK






