• 05.11.2026, 11:42:03
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Lindinger: Wir verringern Bürokratie durch direkte NoVA-Befreiung für Feuerwehr-Einsatzfahrzeuge

Allparteien-Antrag im Budgetausschuss beschlossen – Regelung soll mit 2027 in Kraft treten

Wien (OTS) - 

Eine deutliche Vereinfachung bei der Anschaffung neuer NoVA (Normverbrauchsabgabe)-pflichtiger Feuerwehrfahrzeuge sieht ein heute im Budgetausschuss beschlossener Allparteien-Initiativantrag vor. Der Bereichssprecher der ÖVP für Jugend, Ehrenamt und Gemeinnützigkeit, ÖVP-Abg. Klaus Lindinger, selbst Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Fischlham, zeigt sich darüber erfreut: “Unsere Feuerwehren leisten Tag für Tag unverzichtbare Arbeit für die Sicherheit der Bevölkerung. Es ist daher richtig, sie auch bei der Anschaffung dringend benötigter Einsatzfahrzeuge bestmöglich zu unterstützen und unnötige bürokratische Hürden abzubauen.” Die Änderung soll bereits in der November-Sitzung des Nationalrats beschlossen werden. Damit könnte die neue Regelung mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten.

“Bisher muss die NoVA zunächst entrichtet und anschließend eine Vergütung beantragt werden. Diese Vorfinanzierung und der damit verbundene Verwaltungsaufwand sollen künftig entfallen. Mit der geplanten Neuregelung soll bereits bei der Anschaffung keine NoVA mehr entrichtet werden müssen. Damit werden die Feuerwehren finanziell und administrativ entlastet”, erläutert der Abgeordnete. Als Vorbild dient das bereits bestehende und bewährte Verfahren für Kraftfahrzeuge, die von Menschen mit Behinderungen zur persönlichen Fortbewegung verwendet werden. Für die unmittelbare Befreiung von Fahrzeugen für Menschen mit Behinderungen und von Einsatzfahrzeugen soll nun ein gemeinsames Nachweisverfahren geschaffen werden.

Die direkte Befreiung soll konkret für Kraftfahrzeuge gelten, die als Einsatzfahrzeuge zu mehr als 80 Prozent durch eine Feuerwehr zur Erfüllung ihrer Aufgaben verwendet werden sollen. Voraussetzung ist eine Bescheinigung über die Zulassung für die jeweilige Organisation. Die gemeinsame Befreiungsbestimmung umfasst außerdem Einsatzfahrzeuge von Gebietskörperschaften im öffentlichen Sicherheitsdienst, beim Amt für Betrugsbekämpfung, beim Zollamt Österreich, bei der Justizwache und beim Bundesheer.

“Auf unsere Feuerwehren ist Verlass – rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr. Ob bei Bränden, schweren Verkehrsunfällen, Hochwasser oder Unwetterkatastrophen: Die Feuerwehrleute sind zur Stelle, wenn Menschen in Not sind, und setzen dabei oft ihre eigene Sicherheit aufs Spiel. Gerade in Österreich ist dieses starke Feuerwehrwesen mit seinen zahlreichen ehrenamtlichen Mitgliedern eine tragende Säule unserer Sicherheit und des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Damit unsere Feuerwehren ihre vielfältigen Aufgaben auch in Zukunft bestmöglich erfüllen können, brauchen sie moderne Ausrüstung, leistungsfähige Einsatzfahrzeuge und gute Rahmenbedingungen. Mit der direkten NoVA-Befreiung setzen wir einen weiteren konkreten Schritt, um ihre wertvolle Arbeit zu unterstützen”, betont Lindinger abschließend. (Schluss)

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