- 05.11.2026, 10:09:33
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FPÖ – Kickl zu VfGH-Erkenntnis: „ÖVP, SPÖ und NEOS müssen sofort alle illegalen Zuwendungen von Ministerien an ihre Parteien offenlegen!“
Rechnungshof und UPTS müssen umgehend mit Prüfungen beginnen – „VfGH hat auf FPÖ-Antrag den Systemparteien ihr ‚Beinschab-Tool 2.0‘ auf Steuerzahlerkosten abgedreht“
Nachdem der Verfassungsgerichtshof nach einem im Oktober 2025 von der FPÖ eingebrachten Antrag die von der Bundesregierung beschlossene Regelung hinsichtlich Social-Media-Accounts von Regierungsmitgliedern als verfassungswidrig aufgehoben hat, forderte FPÖ-Bundesparteiobmann Klubobmann NAbg. Herbert Kickl nun, dass der Rechnungshof und der Unabhängige Parteientransparenzsenat umgehend Überprüfungen entsprechend der VfGH-Entscheidungen bei ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen aufnehmen soll: „Noch unter Schwarz-Grün haben wir Freiheitliche eine Sonderprüfung des Rechnungshofs initiiert und so den Stein ins Rollen gebracht, woraufhin die Systemparteien im Juli letzten Jahres versucht haben, ihr neues ‚Beinschab-Tool 2.0‘, nämlich die Betreuung von Social-Media-Accounts durch Kabinettsmitarbeiter, zu legalisieren. Diesen unfassbaren Vorgang haben wir dann vor den Verfassungsgerichtshof gebracht, der uns jetzt vollinhaltlich Recht gibt: Die Einheitsparteien haben illegale Schattenfinanzierung auf dem Rücken der Steuerzahler betrieben, die jetzt als Geschädigte dastehen. Das ist ihr übles Betriebssystem, dem der Verfassungsgerichtshof jetzt auf unsere Initiative hin den Stecker gezogen hat!“
Kickl forderte daher die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS dazu auf, alle Leistungen, die sie aus den Ministerien beziehen und die nach der aktuellen VfGH-Entscheidung illegal sind, seit ihrem Regierungsantritt sofort offenzulegen. „Es ist davon auszugehen, dass die Verlierer-Ampel diese illegale Methode, Kabinettsmitarbeiter für Parteizwecke und damit auf Steuerzahlerkosten einzusetzen, in den letzten eineinhalb Jahren ebenso praktiziert hat. Die Steuerzahler als Opfer haben daher ein Recht auf volle Aufklärung und Transparenz, wie hoch der von den Systemparteien verursachte Schaden insgesamt ist!“
Die Schädigung der Steuerzahler durch die illegale Verschiebung von Staatsgeldern in Richtung der Regierungsparteien stelle darüber hinaus auch einen Frontalangriff auf die Demokratie dar, wie die Freiheitlichen bereits kritisiert hatten und nun darin auch vom Verfassungsgerichtshof bestätigt wurden. „Das Gebot der Chancengleichheit politischer Parteien wurde mit diesem ‚Beinschab-Tool 2.0‘ verletzt. Kurzum heißt das, dass die schwarz-grüne Bundesregierung 2024 damit auch den Grundsatz der Freiheit der Wahl verletzt hat, da keine Äquidistanz zu allen Parteien gewahrt wurde. Ganz im Gegenteil, es wurde eine Wahlverzerrung betrieben, da sie sich finanzieller Mittel bemächtigt haben, die Nicht-Regierungsparteien gar nicht zur Verfügung hatten. Hier tut sich ein demokratiepolitischer Abgrund der Systemparteien auf, der jetzt vom Verfassungsgerichtshof zugeschüttet wurde. Die Regierung ist nun gefordert auch die im Sommer 2026 beschlossene Novelle, die diese Legalisierung der Schattenfinanzierung sogar auf Staatssekretäre ausdehnte, sofort abzuschaffen.“
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