- 04.11.2026, 19:09:03
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Eisenbahn-KV: Dritte Runde ohne Ergebnis – Arbeitgeber sehen Rückschritt
Arbeitgeber: Arbeitszeitverkürzung von 40 auf 38,5 Stunden ist nur mit einem Zweijahresabschluss umsetzbar
Die dritte Verhandlungsrunde zum Eisenbahn-Kollektivvertrag endete ohne Ergebnis. Aus Sicht der Arbeitgeber markiert dies einen Rückschritt gegenüber den konstruktiven ersten beiden Runden. Sämtliche Vorschläge der Arbeitgeber wurden zurückgewiesen.
Zwtl.: Arbeitszeitverkürzung hat erhebliche Kostenfolgen
Die Gewerkschaft fordert, die Wochenarbeitszeit innerhalb eines Jahres von 40 auf 38,5 Stunden zu verkürzen. Dies würde die Gehaltskosten ohne Zuschläge um 3,89 Prozent erhöhen. Unter Einrechnung bestehender Zuschläge läge die Mehrbelastung bei 4,87 Prozent. Die rollierende Inflation beträgt 3,26 Prozent. „Das ist wirtschaftlich nicht tragbar“, betont Thomas Scheiber, Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite.
Zwtl.: Arbeitgeber schlugen Zweijahresabschluss vor
Angesichts dieser Kostenwirkung skizzierten die Arbeitgeber bereits in der zweiten Verhandlungsrunde einen Zweijahresabschluss. „Diesem Vorschlag haben wir uns auch gemeinsam mit dem Sozialpartner angenähert. Eine Arbeitszeitverkürzung in dieser Größenordnung ist nur mit einem KV-Abschluss über zwei Jahre zu stemmen“, so Scheiber.
Zwtl.: vida verlässt den gemeinsamen Weg
In der dritten Verhandlungsrunde lehnte die Gewerkschaft vida sämtliche Vorschläge der Arbeitgeber für einen tragfähigen Zweijahresabschluss ab und verließ damit den gemeinsam eingeschlagenen Weg. Stattdessen stellte sie immer neue kumulative Forderungen: eine KV-Erhöhung zusätzlich zur Arbeitszeitverkürzung. „Diese Forderungen sind überbordend und blenden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Unternehmen komplett aus“, stellt Scheiber klar.
Dann die neuerliche Kehrtwende: nun will die vida wieder ausschließlich über eine prozentuelle KV-Erhöhung sprechen und fordert 3,9 Prozent. Dieser Wert liegt wiederum deutlich über der zuvor genannten rollierenden Inflation von 3,26 Prozent.
Zwtl.: Rahmenrecht gehört in die Gesamtbewertung
Die Arbeitgeber betonen, dass jede KV-Erhöhung und Arbeitszeitregelung in ihrer gesamten Kostenwirkung bewertet werden muss – einschließlich der Zuschläge und Änderungen im Rahmenrecht.
„Werden Arbeitszeitverkürzung, Rahmenrechtsänderungen und die Abgeltung der rollierenden Inflation zusätzlich verlangt, würde dies die Branche übermäßig belasten. Das muss auch dem Sozialpartner klar sein, und diese Vorgehensweise ist für uns nicht nachvollziehbar. Wir hoffen, dass wir die Gespräche kommende Woche wieder vernunftbegabt und konstruktiv fortsetzen können“, so Scheiber abschließend. (PWK592/DFS)
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